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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Bereits das Grundgesetz statuiert als Zugangsvoraussetzung zu einem öffentlichen Amt die Eignung des Bewerbers. Auch die einschlägigen Vorschriften des Bundes und der Länder machen die Begründung des Beamtenverhältnisses (ebenso wie die Übernahme auf Lebenszeit) von der Eignung eines Bewerbers abhängig. Dabei fällt unter den Rechtsbegriff der Eignung, sowohl die körperliche als auch die geistige sowie die charakterliche Eignung verstanden.
Die gesundheitliche Eignung wird im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung von einem Amtsarzt festgestellt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass dem Bewerber die gesundheitliche Eignung aufgrund einer in der Vergangenheit auftretenden psychischen ... weiter lesen
Bislang war einhellige Meinung vor allem in der Rechtsprechung, dass Beamten kein Streikrecht zusteht. Dies ergibt sich vor allem aus der Verfassung und dem besonderen Dienst- und Treuverhältnis im Beamtenrecht. Deshalb durften auch Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie Lehrer nicht streiken. Jedoch ist die deutsche Auffassung vor allem wegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr haltbar. Dies entschied nunmehr auch das erste Mal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.2.2014 - BVerwG 2 C 1.13).
Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.06.2015 drei Revisionsurteile erlassen, die für ziemliches Aufsehen gesorgt haben. Außerdienstliches Verhalten kann zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Fachanwalt Dineiger: Das Bundesverwaltungsgericht hat damit für das Beamtenrecht das teilweise nachvollzogen, was schon das Bundesarbeitsgericht für das Arbeitsrecht und auch für das Recht des öffentlichen Dienstes, soweit es nicht Beamtenrecht ist, vorgemacht hat. Auch im Arbeitsrecht gibt es mehrfach ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ruhestandsbeamte, die in der DDR an der SED-Parteihochschule „Karl Marx“ studiert haben, müssen sich eine Rente für ihre Tätigkeit in der DDR auf ihre Beamtenversorgung anrechnen lassen. Nach einem solchen Studium werde eine besondere Nähe zum DDR-System „widerlegbar vermutet“, urteilte am Donnerstag, 2. Februar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 25.15).
Der heute 71-jährige Kläger arbeitete in der „Zentralstelle Staatliche Preiskontrolle für Investitionen“. Diese gehörte zum „Amt für Preise“ einem Organ des Ministerrats der DDR. Nach einem dreijährigen Studium der Gesellschaftswissenschaften an ... weiter lesen
Leipzig (jur). Die Beihilfe zur medizinischen Versorgung von Beamten darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, urteilte am Donnerstag, 26. März 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 8.14 und 5 C 9.14). Es wies damit zwei Beamte des Landes Berlin ab.
Beide Kläger hatten zur Behandlung von Knorpel- und Gelenkschäden Hyaluronsäurepräparate verordnet bekommen. Hyaluronsäure ist ein körpereigenes „Schmiermittel“ etwa im Kniegelenk. Es wirkt stoßdämpfend und verbessert die Gleitfähigkeit des Knorpels. ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen 5 A 54/18 MD entschieden, dass ein Polizeibewerber mit einem Tattoo seines Lieblingsfussballvereins, dem 1. FC Magdeburg, nicht aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren um die Einstellung in den Landespolizeidienst ablehnt werden darf.
Im konkreten Fall hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt die Einstellung des jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer „vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg“ auf seinem Wadenbein abgelehnt.
Mit seiner Klage begehrte der Mann seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der ... weiter lesen
Trier (jur). Beamte dürfen in ihrem Dienstzimmer kein privates Laufband und Sofa aufstellen. Weise der Dienstherr darauf hin, dass Sportgerät und Ruhemöbel der Pflicht des Beamten zum „vollen persönlichen Einsatz für den Beruf“ entgegenstehen, könne auch die Entfernung dieser Gegenstände verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 26. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3238/15.TR). Selbst wenn es eine medizinische Notwendigkeit für Sofa und Laufband gebe, dürften diese nicht einfach ohne zu fragen im Dienstzimmer aufgestellt werden.
Damit wurde einer an einer Universität beschäftigten Beamtin die Möglichkeit zum ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten.
Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben.
Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich:
Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 05.11.2020 zum Aktenzeichen 4 S 41/20 entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters, der bei einer Funkverkehrsübung Nazi-Vokabular benutzt hatte, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.11.2020 ergibt sich:
Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit „Jude, ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 18. Januar 2024 zum Aktenzeichen 3 K 1752/23.TR entscheiden, dass ein Polizeibeamter aus der Pfalz aus dem Dienst entfernt wird.
Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 03/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich:
Dem Beamten wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, sich im September 2019 im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls in Polizeiuniform und im Besitz seiner Dienstwaffe neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm unrechtmäßig zugeeignet zu haben. Ferner habe er in der Folge zur Vertuschung der Straftat seinen Vorgesetzten gegenüber die Unwahrheit geäußert.
Bei dem Verkehrsunfall war ein mit Käse ... weiter lesen