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Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen 5 A 54/18 MD entschieden, dass ein Polizeibewerber mit einem Tattoo seines Lieblingsfussballvereins, dem 1. FC Magdeburg, nicht aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren um die Einstellung in den Landespolizeidienst ablehnt werden darf. Im konkreten Fall hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt die Einstellung des jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer „vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg“ auf seinem Wadenbein abgelehnt. Mit seiner Klage begehrte der Mann seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.08.2018 zum Aktenzeichen 2 C 18.17 entschieden, dass die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, unabhängig davon besteht, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Im konkreten Fall war ein Mann bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung Feuerwehrbeamter bei einer städtischen Berufsfeuerwehr. Bei einem Einsatz im Jahre 1996 rettete er ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Dabei kippte die ausgefahrene Drehleiter um und der Mann stürzte mit der Leiter zu Boden. Der Mann wurde ärztlich untersucht, eine ... weiter lesen
Leipzig (jur). Laufbahnregelungen für Beamte dürfen keine Mindestaltersgrenze enthalten. Solche Grenzen sind verfassungswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei am Donnerstag, 27. September 2012, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Es verwarf damit eine Mindestaltersgrenze bei der Finanzverwaltung des Saarlandes. Zwei Steuerhauptsekretärinnen wollten an einer Ausbildung für den „Laufbahnaufstieg“ zu höheren Posten teilnehmen. Die Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren. Das Saarland rechtfertigte die Altersgrenze mit dem Argument, „gestandene“ Männer und Frauen hätten mehr ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern. Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 19.10.2020 zum Aktenzeichen 3 K 2398/20 entschieden, dass die Polizeihochschule einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen durfte, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Aus der Pressemitteilung des VG Freiburg vom 26.10.2020 ergibt sich: Der entlassene Polizeimeisteranwärter bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen war gemeinsam mit sechs weiteren Klassenkameraden Mitglied einer ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Übernehmen Beamte oder Richter ein höheres Amt, haben sie auch sofort Anspruch auf mehr Geld. Die zweijährige „Wartefrist“ für hohe Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums und ist daher verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 10. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvL 1/10). Nach dieser Regelung bekommen Beamte ab Besoldungsgruppe B 2 und Richter ab Besoldungsgruppe R 3 zwei Jahre lang noch die Vergütung der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe, ehe sie dann ihrer neuen Aufgabe entsprechend bezahlt werden. Die Grundvergütung in ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 zum Aktenzeichen 2 C 5.19 entschieden, dass eine Rechtsreferendarin eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat abverlangt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch – mit der Fortsetzungsfeststellungsklage – angreifen kann, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden ist. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 65/2020 vom 12.11.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist muslimischen Glaubens und trägt als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch. Im September 2014 wurde sie in Bayern zu dem im Oktober ... weiter lesen
Das Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 14.08.2018 zum Aktenzeichen 3 K 2486/18.TR entschieden, dass ein Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt werden kann, weil dieser sich subjektiv mit dem „Reichsbürger-Spektrum“ identifiziere. Mit seinem Verhalten habe der Polizeibeamte sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Dieser habe in mehreren an den Dienstherrn gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere. Von ihm angekündigte Pflichtverletzungen, weil er sich insgesamt einer anderen Werteordnung verbunden fühle, habe ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.01.2013, Az.: 5 C 11.12 bis 5 C 13.12) entschieden, dass verbeamtete Lehrer von ihrem Dienstherren keinen Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich Arbeitsmaterialien verlangen können. Das maßgebliche Besoldungsgesetz erlaube nur dann eine Aufwandsentschädigung, wenn der Haushalt dafür entsprechende Mittel vorsehe. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz sehe das Gesetz nicht vor. Das BverwG wies damit die Revisionsverfahren dreier Lehrer ab. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten, lasse sich ebenfalls kein Ersatzanspruch ableiten. Dieser komme nur in Betracht, ... weiter lesen