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Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
1. Einleitung
Wer sich in Deutschland auf ein öffentliches Amt hin bewirbt, hat regelmäßig etliche Hürden vor sich. Will man z. B. in ein Beamtenverhältnis eintreten, so wird neben den üblichen Qualifikationen, die einem im Kampf gegen andere Bewerber auszeichnen müssen, gefordert, dass man auch gesundheitlich für die jeweilige Stelle geeignet sein muss.
Interessant ist dabei die Tatsache, dass die Frage, wann man denn nun als gesundheitlich geeignet gelte, nicht nur eine medizinische, sondern auch eine juristische ist. Zu dieser Frage hat es im Sommer 2013 nun eine entscheidende Änderung in der Rechtsprechungspraxis des BVerwG gegeben, die sich in Zukunft auf die Bewerbungen ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen 5 A 54/18 MD entschieden, dass ein Polizeibewerber mit einem Tattoo seines Lieblingsfussballvereins, dem 1. FC Magdeburg, nicht aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren um die Einstellung in den Landespolizeidienst ablehnt werden darf.
Im konkreten Fall hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt die Einstellung des jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer „vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg“ auf seinem Wadenbein abgelehnt.
Mit seiner Klage begehrte der Mann seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.06.2015 drei Revisionsurteile erlassen, die für ziemliches Aufsehen gesorgt haben. Außerdienstliches Verhalten kann zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Fachanwalt Dineiger: Das Bundesverwaltungsgericht hat damit für das Beamtenrecht das teilweise nachvollzogen, was schon das Bundesarbeitsgericht für das Arbeitsrecht und auch für das Recht des öffentlichen Dienstes, soweit es nicht Beamtenrecht ist, vorgemacht hat. Auch im Arbeitsrecht gibt es mehrfach ... weiter lesen
Trier (jur). Schwänzt ein Lehrer zweieinhalb Monate den Unterricht, darf er sich nicht über die Entfernung aus dem Dienst wundern. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 26. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 K 721/15.TR).
Im konkreten Fall war der Kläger, ein verbeamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, ab 2004 mehrfach langfristig erkrankt und zunächst für nicht dienstfähig befunden. Als er dann 2012 wieder unterrichten sollte, erschien der Lehrer zweieinhalb Monate nicht in der Schule. Er legte ein privatärztliches Attest vor, in dem ihm ohne nähere Angaben Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Gleichzeitig teilte der Lehrer ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ein Unfall einer Beamtin auf der Toilette des Dienstgebäudes gilt während der Arbeitszeit als Dienstunfall. Das hat am Donnerstag, 17. November 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 17.16).
Es gab damit einer Stadtamtfrau des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg recht. Sie war während eines Toilettenbesuchs gegen den geöffneten Fensterflügel des Toilettenraums gestoßen. Eine Platzwunde und Prellungen mussten ärztlich versorgt werden.
Diesen Unfall wollte die Stadtamtfrau als Dienstunfall anerkannt haben. Das Land Berlin lehnte dies jedoch ab. Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Der ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern.
Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.08.2018 zum Aktenzeichen 2 C 18.17 entschieden, dass die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, unabhängig davon besteht, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat.
Im konkreten Fall war ein Mann bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung Feuerwehrbeamter bei einer städtischen Berufsfeuerwehr. Bei einem Einsatz im Jahre 1996 rettete er ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Dabei kippte die ausgefahrene Drehleiter um und der Mann stürzte mit der Leiter zu Boden. Der Mann wurde ärztlich untersucht, eine ... weiter lesen
Bislang war einhellige Meinung vor allem in der Rechtsprechung, dass Beamten kein Streikrecht zusteht. Dies ergibt sich vor allem aus der Verfassung und dem besonderen Dienst- und Treuverhältnis im Beamtenrecht. Deshalb durften auch Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie Lehrer nicht streiken. Jedoch ist die deutsche Auffassung vor allem wegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr haltbar. Dies entschied nunmehr auch das erste Mal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.2.2014 - BVerwG 2 C 1.13).
Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für „Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation“ ist im Dienst eines Beamten „generell kein Raum“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch, 22. März 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil betont (Az.: 2 A 17.21). Es beschloss damit die Herabstufung eines Beamten um eine Stufe vom Regierungsdirektor zum Rang eines Oberregierungsrates.
Im konkreten Fall geht es um einen früheren Sachgebietsleiter und späteren Referatsleiter einer Bundesbehörde. 2019 wandten sich zwei Mitarbeiterinnen an die Gleichstellungsbeauftragte der Behörde und warfen dem Mann „beanstandungswürdige Äußerungen“ vor. Eine der Frauen hatte über fast vier Jahre Zitate auf einer Liste gesammelt.
Der Präsident der ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen
Wie im Arbeitsrecht , stellt sich im Beamtenrecht die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Beamte trotz einer Erkrankung und Abwesenheit in der Behörde, regelmäßig seinen Freizeitaktivitäten nachgeht.
Im entschiedenen Fall wurde einem Beamten eine Nebentätigkeit als Mitglied einer Tanz- und Showband genehmigt. Die Genehmigung umfasste eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden pro Woche, nicht jedoch im Krankheitsfall. Gegen diese Bestimmung hatte der Betroffene mehrmals verstoßen. Der Dienstherr widerrief daraufhin die Nebentätigkeitsgenehmigung.
Selbst nach dem Widerruf und trotz Krankheit trat der Beamte weiterhin mit seiner Band auf. Hierauf reagierte der Dienstherr mit der ... weiter lesen