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Trier (jur). Schwänzt ein Lehrer zweieinhalb Monate den Unterricht, darf er sich nicht über die Entfernung aus dem Dienst wundern. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 26. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 K 721/15.TR).
Im konkreten Fall war der Kläger, ein verbeamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, ab 2004 mehrfach langfristig erkrankt und zunächst für nicht dienstfähig befunden. Als er dann 2012 wieder unterrichten sollte, erschien der Lehrer zweieinhalb Monate nicht in der Schule. Er legte ein privatärztliches Attest vor, in dem ihm ohne nähere Angaben Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
Gleichzeitig teilte der Lehrer ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern.
Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Inwieweit haben leitende Beamte Anspruch auf ein Sabbatjahr? Hierzu hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein interessantes Urteil gesprochen.
Vorliegend ging es um den Rektor einer kleinen Schule aus Rheinland-Pfalz, der sich eine Auszeit in Form von seinem Sabbatjahr nehmen wollte. Doch sein Dienstherr lehnte dies ab und berief sich auf dienstliche Belange. Da zog der Schulleiter vor Gericht und klagte. Der Direktor sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe er eine verlässliche Vertretung organisiert.
Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies seine Klage mit Urteil vom 28.05.2014 - 5 K 61/14 – ab. Die Richter verwiesen darauf, dass Führungskräfte ... weiter lesen
Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das Amt auch zwei Jahre vor der Pensionierung bereits begleitet wurde.
Diese Regelung ist dann problematisch, wenn ein Ruhestandsbeamter noch kurz vor der Pensionierung in ein höheres Amt befördert worden ist. So geschehen in zwei Fällen in Saarland und Rheinland-Pfalz, die Bewerber wurden erst ein halbes bzw. eineinhalb Jahre vor dem Ruhestand befördert und erhielten eine Pension nach dem vorletzten ausgeübten Amt, da die zwei Jahre noch ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Laufbahnregelungen für Beamte dürfen keine Mindestaltersgrenze enthalten. Solche Grenzen sind verfassungswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei am Donnerstag, 27. September 2012, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Es verwarf damit eine Mindestaltersgrenze bei der Finanzverwaltung des Saarlandes. Zwei Steuerhauptsekretärinnen wollten an einer Ausbildung für den „Laufbahnaufstieg“ zu höheren Posten teilnehmen. Die Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren. Das Saarland rechtfertigte die Altersgrenze mit dem Argument, „gestandene“ Männer und Frauen hätten mehr ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten.
Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben.
Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen
Trier (jur). Beamte dürfen in ihrem Dienstzimmer kein privates Laufband und Sofa aufstellen. Weise der Dienstherr darauf hin, dass Sportgerät und Ruhemöbel der Pflicht des Beamten zum „vollen persönlichen Einsatz für den Beruf“ entgegenstehen, könne auch die Entfernung dieser Gegenstände verlangt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 26. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3238/15.TR). Selbst wenn es eine medizinische Notwendigkeit für Sofa und Laufband gebe, dürften diese nicht einfach ohne zu fragen im Dienstzimmer aufgestellt werden.
Damit wurde einer an einer Universität beschäftigten Beamtin die Möglichkeit zum ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Übernehmen Beamte oder Richter ein höheres Amt, haben sie auch sofort Anspruch auf mehr Geld. Die zweijährige „Wartefrist“ für hohe Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums und ist daher verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 10. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvL 1/10).
Nach dieser Regelung bekommen Beamte ab Besoldungsgruppe B 2 und Richter ab Besoldungsgruppe R 3 zwei Jahre lang noch die Vergütung der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe, ehe sie dann ihrer neuen Aufgabe entsprechend bezahlt werden. Die Grundvergütung in ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 2 L 1910/20 entschieden, dass das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe rechtswidrig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 43/2020 vom 22.10.2020 ergibt sich:
Der Polizeibeamtin war durch das zuständige Landesamt vorgeworfen worden, einer rechtsextremen Chatgruppe angehört zu haben. Ihr war deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden.
Das VG Düsseldorf hat die Suspendierung der Beamtin ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht hat damit dem gegen ... weiter lesen