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Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen.
Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20.08.2012 entschieden, dass: 1. Die Staffelung des Grundbehalts in der Besoldungsordnung A nach Stufen nach § 27 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a RL 2000/78/EG bewirke, 2. Diese Diskriminierung könne weder nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG noch nach Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden, 3. Als Folge der unzulässigen Diskriminierung sei das Grundgehalt nach Endgrundgehalt zu bemes-sen, da nur insoweit die Besoldungsordnung A keine Diskriminierung bewirke und die sonstigen Re-gelungen zur Bemessung des Grundgehalts in dieser Besoldungsgruppe wegen ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen
Leipzig (jur). Bringen Soldaten eine Tasse mit einem Hakenkreuz in die Kaserne, verstoßen sie gegen ihre „politische Treuepflicht“. Auch wenn der Soldat nationalsozialistisches Gedankengut ablehnt, sind ein befristetes Beförderungsverbot und eine zweijährige Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent gerechtfertigt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am 28. Juni 2022 veröffentlichten Urteil (Az.: 2 WD 25.20).
Im konkreten Fall ging es um einen Stabsgefreiten, der am 4. Juni 2018 eine Tasse aus dem 2. Weltkrieg mit in die Kaserne brachte. Auf der Tasse waren ein Kampfpanzer, vier Propellerflugzeuge, eine pyramidenähnliche Erhebung und die Aufschrift ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind.
Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Ansicht damit, dass die maßgeblichen Regelungen der Laufbahnverordnung, nach denen die Einstellung aufgrund des erreichten Lebensalters verweigert werden, gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen. Zudem ist § 5 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG) vor diesem Hintergrund keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 27. September 2022 zum Aktenzeichen 7 L 2837/22.TR entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt.
Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 26/2022 vom 30.09.2022 ergibt sich:
Der Antragsteller hatte sich um Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Der Antragsgegner lehnte seine Einstellung jedoch wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab. Die Tätowierung mit den Begriffen im Zusammenhang mit der gewählten ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 19.10.2020 zum Aktenzeichen 3 K 2398/20 entschieden, dass die Polizeihochschule einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen durfte, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden.
Aus der Pressemitteilung des VG Freiburg vom 26.10.2020 ergibt sich:
Der entlassene Polizeimeisteranwärter bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen war gemeinsam mit sechs weiteren Klassenkameraden Mitglied einer ... weiter lesen
Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das Amt auch zwei Jahre vor der Pensionierung bereits begleitet wurde.
Diese Regelung ist dann problematisch, wenn ein Ruhestandsbeamter noch kurz vor der Pensionierung in ein höheres Amt befördert worden ist. So geschehen in zwei Fällen in Saarland und Rheinland-Pfalz, die Bewerber wurden erst ein halbes bzw. eineinhalb Jahre vor dem Ruhestand befördert und erhielten eine Pension nach dem vorletzten ausgeübten Amt, da die zwei Jahre noch ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 24.01.2019 zum Aktenzeichen M 19L DA 18.3381 entschieden, dass die suspendierte Erste Bürgermeisterin Monika Zeller aus der Gemeinde Bolsterlang die Amtsgeschäfte vorläufig wiederaufnehmen darf.
Die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, wird ausgesetzt. Dies hat eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München mit heute bekanntgegebenem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden.
Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ein Unfall einer Beamtin auf der Toilette des Dienstgebäudes gilt während der Arbeitszeit als Dienstunfall. Das hat am Donnerstag, 17. November 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 17.16).
Es gab damit einer Stadtamtfrau des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg recht. Sie war während eines Toilettenbesuchs gegen den geöffneten Fensterflügel des Toilettenraums gestoßen. Eine Platzwunde und Prellungen mussten ärztlich versorgt werden.
Diesen Unfall wollte die Stadtamtfrau als Dienstunfall anerkannt haben. Das Land Berlin lehnte dies jedoch ab. Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Der ... weiter lesen
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit Beschluss vom 02.04.2019, 6 B 1708/18 im Rahmen einer Konkurrentenklage dazu geäußert, welches die notwendigen Inhalte einer Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler sind und welchen Anforderungen eine in Punktwerten erfolgten Bewertung im Ankreuzverfahren genügen muss.
Sachverhalt:
Ein Polizeioberkommissar bewarb sich auf eine Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11. Der Dienstherr entschied sich jedoch für einen anderen Bewerber.
Im Rahmen der Bewerberauswahl nahm der Dienstherr einen Qualifikationsvergleich vor. Der Qualifikationsvergleich ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen.
Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen