Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Beckum - Mietrecht
Rechtsanwälte für Mietrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt? Nach der Rechtsprechung ist es zunächst der Eigentümer eines Grundstücks bzw. die Wohnungseigentümer, die gemeinsam für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich sind. Der Eigentümer muss, so die Rechtsprechung, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Wege und Treppen, die für die Begehung durch Mieter, Besucher und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 26.09.2012 (Az. XIII ZR 330/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für ein berechtigtes Interesse in Bezug auf die Beendigung des Mietverhältnisses ausreichen könne, wenn der Vermieter ein derzeit als Wohnraum vermietetes Objekt zukünftig allein für gewerbliche Zwecke nutzen möchte. Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Mietverhältnis über Wohnraum mit der Begründung gekündigt worden sein soll, die Gattin des Klägers wolle ... weiter lesen
Die Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs kann unwirksam sein, wenn dieser auf einem Fehler des Jobcenters beruht und der Mieter diesen nicht erkennen konnte - BGH vom 17.02.2015, VIII ZR 236/14 Das deutsche Recht kennt den schönen Spruch "Geld hat man zu haben". Damit soll ausgedrückt werden, dass jeder Vertragspartner selbst dafür zuständig ist, von ihm geschuldete Geldbeträge bei Fälligkeit zu zahlen. Dies gilt auch für Wohnungsmieter, die dem Vermieter gegenüber zur pünktlichen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Dabei ist auch gleichgültig, ob der Arbeitgeber des Mieters mit der Gehaltszahlung in Rückstand ist oder ob der ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 5 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 5. Möglichkeiten im Falle unrichtiger Entscheidungen des Gerichts bzw. überspannter Anforderungen des Gerichts an die Darlegungs- und Beweislast. (Spätestens) im Rahmen der Berufungsbegründung sollte nochmals umfassend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast eingegangen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16 . Die Eigenbedarfskündigung ist in der Praxis ein beliebtes Mittel von Vermietern, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Besonders dann, wenn der jeweilige Mieter über längere Zeit zu günstigen Konditionen dort gewohnt hat, sind Vermieter an einer Kündigung interessiert, um anschließend zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. Deshalb dürften nicht wenige Eigenbedarfskündigungen in der Praxis vorgetäuscht sein. Davor werden Mieter ... weiter lesen
• Wir empfehlen zur Vermeidung von Streitigkeiten im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. • Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der Eigenheit des Objektes (z.B. bei Einkaufszentren) kann sich ergeben, dass ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz nicht besteht. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz besteht nur in Bezug auf Hauptartikel. Bei Nebenartikeln hat der Mieter ... weiter lesen
a. Begriffe Im deutschen Mietrecht herrscht eine teilweise unterschiedliche Handhabung im Hinblick auf die Bezeichnungen der Miete und ihrer Bestandteile. Hier ist bei den einzelnen Begrifflichkeiten Vorsicht geboten. Missverständnisse über die Bedeutung von Bezeichnungen wie Nettomiete, Bruttomiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete usw. sind vorprogrammiert. Es sollte daher immer im Einzelnen ausgeführt werden, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret gemeint ist. b. Mietstruktur Ohne ausreichende Vereinbarung geht das deutsche Mietrecht regelmäßig von einer sogenannten Bruttowarmmiete aus. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Vermieter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten trägt. In ... weiter lesen
• Man unterscheidet zwei Arten von Optionen. Die Begründungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei ein bestimmtes Mietverhältnis (erstmalig) in Kraft zu setzen. Die Verlängerungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu verlängern. • Bei einer Begründungsoption behält sich eine Partei die Entscheidung vor, ob und wann der Mietvertrag in Kraft gesetzt wird, z.B. weil noch behördliche Genehmigungen für die Aufnahme des Gewerbebetriebes fehlen oder noch Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind. • Die Vereinbarung einer Option, mit der eine Vertragsbindung von mehr als einem Jahr ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, ist bei uns auch immer wieder schon eingegangen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Das ist eigentlich relativ klar zu beantworten: nein, der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch nicht für Notfälle), es sei denn der Mieter hat sich damit einverstanden erklärt. Ich würde aber sowohl Mietern als auch Vermietern von einer solchen Vereinbarung abraten. Maximilian Renger: Wieso das? Fachanwalt Bredereck: ... weiter lesen
Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Nachfolgend beschäftigen sich die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Januar 2015 – I-20 U 106/14. Ausgangslage: Auch bei einer Erlaubnis zur Tierhaltung durch den Vermieter kann der Mieter unter Umständen auf Schadensersatz haften, wenn die Tiere entsprechende Schäden in der Mietwohnung verursachen. Wenn etwa die Beschädigungen über das übliche Maß, das durch einen normalen Gebrauch entsteht, hinausgehen – etwa in Form einer verstärkten Abnutzung des Parkettfußbodens oder nachhaltiger Verunreinigungen durch Katzenurin – muss der Vermieter so etwas nicht hinnehmen. Wer Tiere ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. April 2014 – VIII ZR 231/13 –, juris. Ausgangslage: Grundsätzlich kann der Vermieter unter den Voraussetzungen der §§ 558 BGB ff. eine Erhöhung der Miete verlangen. Vermieter handeln in der Praxis jedoch oft nicht selbst, sondern bedienen sich einer Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist nicht Vermieter und kann daher in eigenem Namen eine Erhöhung der Miete nicht verlangen. Sie muss ausdrücklich im Namen des Vermieters handeln. In der Praxis wird das bei den Formulierungen des Mieterhöhungsverlangens gelegentlich ... weiter lesen