

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Erleidet ein Unfallopfer durch eine falsche ärztliche Behandlung Schaden, haftet allein das behandelnde Krankenhaus. Die Verantwortung des Autofahrers, der den Unfall verursacht hat, tritt dahinter zurück. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 16. Juli 2015 (AZ: 5 U 28/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Ein Autofahrer stieß beim Überholen auf der Landstraße mit einem Kraftrad zusammen. Das kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer erlitt eine beidseitige Rippenserienfraktur mit Lungenquetschung. Im Krankenhaus wurde er sediert und beatmet. Als das Beatmungsgerät eine Störung ... weiter lesen
Mannheim (jur). Die Erlaubnis für den Kauf von Medizinal-Cannabis in der Apotheke ist kein Freibrief für weiteren Cannabis-Konsum. So ist „die Fahreignung ohne weiteres ausgeschlossen“, wenn ein Autofahrer auch erhebliche Mengen illegal beschafften Cannabis’ konsumiert, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 14. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 10 S 1503/16).
Er wies damit einen Hartz-IV-Empfänger ab. Er konsumierte Cannabis bereits seit seinem 14. Lebensjahr, hat aber seit 2013 die Erlaubnis, aus medizinischen Gründen Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Allerdings konnte er sich dies nicht in der ... weiter lesen
Hamm (jur). Beeinträchtigungen des Sexuallebens durch Impotenz des Ehemannes nach einer Operation lösen für die Frau noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies kommt erst dann in Betracht, wenn auch bei der Ehefrau gesundheitliche, etwa psychische Folgeschäden auftreten, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 21. Juli 2017, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 3 U 42/17). Lediglich Einschränkungen der ehelichen Sexualität verletzten die Frau nicht in eigenen Rechten.
Im konkreten Fall war der Mann mehrfach an der Wirbelsäule operiert worden. Seine Ehefrau behauptet, er habe dabei einen Nervenschaden erlitten, durch den er impotent geworden sei. Dies ... weiter lesen