

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmecharakter eines Leistungsanspruchs der Versicherten abseits des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung betont. Dies setze eine „durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage“ voraus, heißt es in einem am Donnerstag, 11. Mai 2017, in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 452/17). Nach dem konkreten Fall liegt eine solche Notlage nicht vor, wenn auftretende Lebensgefahren jeweils durch eine Notfallmedikation beseitigt werden können.
Die Klägerin leidet an einer Autoimmunerkrankung und einer entzündlichen Erkrankung der Haut. Als Folge kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen, wodurch ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Stellt sich während der Operation an der Niere eines achtjährigen Kindes heraus, dass der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchführbar ist, kann eine neue Situation vorliegen, die eine neue Aufklärung der sorgeberechtigten Eltern über die zu verändernde Behandlung und ihre hierzu erteilte Einwilligung erfordert.
Besteht in diesem Fall neben der Entfernung einer Niere grundsätzlich auch die Möglichkeit einer späteren nierenerhaltenden Operation, kann ein Aufklärungsdefizit vorliegen, wenn den Kindeseltern gegenüber die Nierenentfernung als einzig mögliche Behandlung dargestellt wird. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.12.2016 ... weiter lesen
Hamm (jur). Wegen einer Querschnittslähmung als Folge mehrerer Behandlungsfehler hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Patientin ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen. Diese für Deutschland recht hohe Summe sei wegen der „schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen“ gerechtfertigt, urteilte das OLG in einem am Donnerstag, 2. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 26 U 111/15). Danach kann ein schwerer Eingriff ohne gesicherte Diagnose schon für sich ein grober Behandlungsfehler sein.
Die heute 57-jährige Patientin aus Oberhausen war von Beruf Krankenschwester. Seit Jahren litt sie unter Rückenschmerzen, vorwiegend im Bereich der Lendenwirbelsäule.
Ende 2008 ... weiter lesen
Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ ... weiter lesen