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Nagel-Design ist kein Handwerk
07.11.2005
Inhaberin eines Nagelstudios ist kein Mitglied der Handwerkskammer
Wer ein Nagelstudio betreibt, übt kein handwerksähnliches Gewerbe aus und wird daher nicht Mitglied in der Handwerkskammer, sondern Mitglied der Industrie- und Handelskammer, entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Urteil. Damit gab sie der Klage einer Pforzheimer Betreiberin eines Nagelstudios statt, die sich gegen ihre Eintragung als Mitglied der Handwerkskammer wendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 9 K 1555/04). Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.
Die beklagte Handwerkskammer ... weiter lesen
Leipzig (jur). Zahlt ein evangelischer Pfarrer nicht die ihm auferlegten Kosten eines kirchengerichtlichen Rechtsstreits, können die Ansprüche vor den Zivilgerichten grundsätzlich durchgesetzt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 25. November 2015, geurteilt (Az.: 6 C 21.14).
Im konkreten Fall hatte ein Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit mit einer evangelischen Kirchengemeinde ausgefochten. Dabei hatte er erfolglos den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Im Beschwerdeverfahren ließ sich die evangelische Kirchengemeinde von einem katholischen Anwalt vertreten.
Der Pfarrer hielt dies für ... weiter lesen
München (jur). Eine Wohnanlage mir vorwiegend altengerechten Wohnungen muss keinen zweiten baulichen Rettungsweg vorsehen. Denn eine altengerechte Wohnanlage ist noch nicht ein Altenheim, bei dem erhöhte Brandschutzanforderungen gelten, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Donnerstag, 5. Februar 2015 (Az.: 2 BV 14.1202).
Damit bekam die katholische Joseph-Stiftung recht, die in Bamberg unter anderem Wohnungen in einer altengerechten Wohnanlage vermietet.
Die Stadt Bamberg meinte, dass dort erhöhte Brandschutzanforderungen gelten, vergleichbar mit jenen in Altenheimen. Das kirchliche Wohnungsunternehmen wurde daher verpflichtet, eine Außentreppe als zweiten baulichen ... weiter lesen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 ist wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes mit Artikel 70, Artikel 75 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil. Zwei Richterinnen und ein Richter haben der Entscheidung eine abweichende Meinung angefügt.
Wegen der Einzelheiten des dem Normenkontroll-Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 26/2004 vom 12. März 2004 verwiesen.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
1. Das Fünfte Änderungsgesetz wird den Anforderungen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wenn eine Kommune den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllt, führt dies nicht automatisch zu einem Schadenersatzanspruch der Eltern. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag, 27. Oktober 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied, muss die Kommune nur für entstehende Mehrkosten aufkommen, nicht aber für Kosten, die die Eltern ohnehin hätten tragen müssen (Az.: 5 C 19.16).
Im Ergebnis hängen danach mögliche Ansprüche der Eltern vom Landesrecht und der Kita-Gebührensatzung der jeweiligen Kommune ab.
Konkret wies das Bundesverwaltungsgericht eine Mutter ab, die im Frühjahr 2014 nach München gezogen war. ... weiter lesen