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Karlsruhe (jur). Wenn Halter eines Kampfhundes ihren Vierbeiner keiner Verhaltensprüfung unterziehen, müssen sie besonders aufpassen. Sie müssen „damit rechnen, dass der Hund jederzeit auch ohne vorherige Warnzeichen Menschen anfällt“, heißt es in einem am Dienstag, 22. Juli 2014, veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az.: 2 (7) Ss 318/14). Damit bestätigte das OLG eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) gegen den Halter eines American Staffordshire Terrier-Mischlings. Die Ortspolizei hatte den Hund als gefährlichen Kampfhund eingestuft. Die in Baden-Württemberg vorgesehene Verhaltensprüfung zur „Widerlegung ... weiter lesen
Das Sammeln von Geld für karitative Zwecke kann verboten werden, wenn ein großer Teil des Spendenaufkommens anderen als wohltätigen Zwecken zufließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Antragsteller hat als Hilfsorganisation über mehrere Jahre Gelder von Fördermitgliedern eingenommen. Der überwiegende Teil der Spenden wurde für Verwaltungskosten ausgegeben. Daraufhin untersagte ihm die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung weiterer Sammlungen. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines hiergegen eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese ... weiter lesen
Für die Teilnahme eines Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf an der zweiten juristischen Staatsprüfung darf das Land Berlin keine Gebühr verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Zwar steht es dem Landesgesetzgeber grundsätzlich frei, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder privatrechtlich zu organisieren. Wählt er für das Referendariat das Beamtenverhältnis, so hat er die Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes zu beachten. Danach ist die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für den Auszubildenden unentgeltlich. Dies gilt auch ... weiter lesen
VG 25 A 6.05 Verwaltungsgericht Berlin Beschluss In der Sache des T., , Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...... Berlin, g e g e n das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Ausländerbehörde, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin, , hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am 22. Februar 2005 beschlossen: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der 1945 in ... weiter lesen
Aufklärungspflicht der Gerichte beim Wiederaufgreifen eines Abschiebungsschutzverfahrens Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute entschieden, dass in einem Asylfolgeverfahren, in dem um einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens auf Gewährung von ausländerrechtlichem Abschiebungsschutz (gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz) gestritten wird, der Sachverhalt von den Tatsachengerichten auch im Hinblick auf eine mögliche Ermessensreduzierung aufzuklären ist. Der Entscheidung liegt der Fall der 1992 wegen des Bürgerkriegs in Jugoslawien aus dem Kosovo eingereisten Klägerin zugrunde, deren Asylantrag 1996 rechtskräftig ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Die Stadt Lüneburg kann nicht einfach ein leerstehendes, ehemaliges Kinderheim beschlagnahmen, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Dienstag, 1. Dezember 2015, entschieden und dem vorläufigen Rechtsschutzantrag eines Grundstückseigentümers stattgegeben (Az.: 11 ME 230/15). Die Kommune hatte das Grundstück für sechs Monate beschlagnahmt, um das darauf befindliche, bereits teilentkernte Gebäude auf eigene Kosten herzurichten. In dem ehemaligen Kinderheim sollten bis zu 50 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Beschlagnahme des Grundstücks und seines darauf befindlichen ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines inzwischen 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen, das den Vornamen S. trägt, hatte aus Anlass seiner im Alter von knapp zehn Jahren erfolgten Taufe nach römisch-katholischem Ritus den aus dem Namen der Mutter abgeleiteten, auf den Namen mehrerer "Heiliger" zurückgehenden "Taufnamen" K. erhalten, den es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen wollte. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen. Die Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt, die Vorinstanzen waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, ... weiter lesen
Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 17. Juni 2004 entschieden, dass die Heranziehung eines Bürgers der Stadt Hamm (Kläger) zu einer höheren Hundesteuer für zwei von ihm gehaltene "gefährliche Hunde" rechtmäßig ist. Der Kläger, der einen American-Staffordshire-Terrier und einen Mischling mit Anteilen eines American-Staffordshire-Terriers hält, wurde Anfang 2001 zu einer Hundesteuer für das Jahr 2001 in Höhe von 2 x 1.500 DM herangezogen. Für "normale" Hunde hätte er 2 x 204 DM zahlen müssen. Die gegen diese Heranziehung erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht mit dem o. g. Urteil zurückgewiesen. Zur ... weiter lesen
Koblenz (jur). Länder können nicht Vereine verbieten, die über die Landesgrenzen hinaus aktiv sind. Hierfür ist der Bundesinnenminister zuständig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag, 27. Januar 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 C 10326/16.OVG). Es bestätigte damit eine entsprechende Eilentscheidung und hob das Verbot des Vereins „Hells Angels MC Bonn“ auf. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte den Verein am 10. März 2016 mit sofortiger Wirkung verboten. Es bestehe der Verdacht, dass es sich hier um eine kriminelle Vereinigung handele, der verschiedene weitere Straftaten zuzurechnen seien. ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass § 7 Satz 4 der Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV -, wonach Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle mindestens eine Mülltonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nutzen müssen (sog. Pflichtmülltonne), mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Die Klägerinnen – eine Industrie- und Handelskammer sowie drei Gewerbebetriebe, die im Landkreis Böblingen ansässig sind und bislang nicht an dessen Abfallentsorgung angeschlossen waren – hatten sich gegen Bescheide des Landratsamtes gewandt, mit denen sie unter Berufung auf § 7 Satz 4 GewAbfV unter anderem dazu verpflichtet worden waren, einen Abfallbehälter des Landkreises für die auf ihren ... weiter lesen
Die Stadt Braunschweig erhebt Vergnügungssteuer unter anderem auch für Tanzveranstaltungen. Sie wird in erster Linie als Kartensteuer nach Maßgabe des Eintrittspreises, mindestens aber als Pauschsteuer entsprechend der Größe des Veranstaltungsraumes erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte auf die Klage eines Diskothekenbetreibers entschieden, dass er keine Vergnügungssteuer zahlen müsse, soweit seinen Gästen mit dem Eintrittspreis zugleich die Möglichkeit eröffnet werde, in einem in der Diskothek integrierten Raum Kinofilme anzusehen. Der Kinobesuch sei nach der Satzung der Stadt vergnügungssteuerfrei und seinerseits bereits das Einrittsgeld wert. Der hiergegen gerichteten Revision der Stadt Braunschweig hat das ... weiter lesen
Subventionsrecht: Rückforderung - Richtiger Adressat Ein Rückforderungsbescheid muss sich nach ganz herrschender Meinung in der Rechtsprechung (vgl. statt aller, BVerwG, Beschluss vom 29.09.1987, Az. 7 B 161/87) und der Rechtsliteratur (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 49a RdNr. 10) nach Wegfall eines begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich gegen den Adressaten bzw. den Begünstigten des aufgehobenen bzw. unwirksam gewordenen Verwaltungsaktes richten. Zu diesem Personenkreis zählt grundsätzlich ein Dritter nicht, der die Subvention - in welcher gesellschaftsrechtlichen Funktion auch immer - für seine Frima (bspw. GmbH, GmbH & Co. KG., AG, AG & Co. KG i. Gr...) ... weiter lesen