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VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG
- 4. KAMMER -
Urteil vom 23. Januar 2003 - Az. 4 A 984/01
Baugenehmigung für Entenmast - und Aufzuchtställe
LEITSATZ:
Zum Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für Entenmast - und Aufzuchtställe in 145 m Entfernung von Putenmast - und Aufzuchtställen.
Entscheidungsgründe:
T a t b e s t a n d :
Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für Entenmastställe.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Flurstücks .. der Flur .. der Gemarkung .... Auf diesem Eckgrundstück nordwestlich der ... Straße und nordöstlich der ...straße betreibt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des ... weiter lesen
Mit zwei Beschlüssen vom 21.10.2005 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt über die Ansprüche von Marktbeschickern auf Zulassung zum Offenbacher Weihnachtsmarkt entschieden.
Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei dem Offenbacher Weihnachtsmarkt um eine öffentliche Einrichtung im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung. Zwischen den Marktbeschickern und der Stadt Offenbach bestehe ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis und die Marktbeschicker könnten etwaige Ansprüche auf Zulassung zu dem Weihnachtsmarkt unmittelbar gegenüber der Stadt Offenbach geltend machen. Die Auswahl der Marktbeschicker habe im Rahmen der allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere nach sachlichen Gesichtspunkten und unter ... weiter lesen
Die klagende Wohnungsbaugenossenschaft vermietet in Stendal Wohnungen in einer sog. Plattenbau-Siedlung. Infolge der gesunkenen Einwohnerzahl Stendals kann sie die Wohnungen teilweise nicht vermieten. Wegen der damit verbundenen Ertragsminderung begehrt sie für das Jahr 1997 von der Stadt Stendal den Erlass der Grundsteuer in bestimmtem Umfang. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, ein Grundsteuererlass komme nur bei vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, nicht hingegen bei Wertminderungen aufgrund eines strukturell bedingten Wohnungsleerstands, wie er in Stendal gegeben sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Überangebot von ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Eine Diskriminierung im Staatsdienst führt nicht immer zu einer Entschädigung. Dies gilt zumindest dann, wenn es um lediglich finanzielle Nachteile geht, die inzwischen rückwirkend ausgeglichen worden sind, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 25. Februar 2014 (Az.: 5 LA 204/13). Es ließ damit die Diskriminierungsklage einer lesbischen Lehrerin nicht zur Berufung zu.
Die verbeamtete Studienrätin hatte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 4.027 Euro verlangt. Die Frau, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute über Klagen der Deutschen Telekom AG gegen Beschlüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Rahmen der so genannten Missbrauchsaufsicht entschieden. Die Klägerin hatte sich geweigert, einem anderen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen – der Beigeladenen - ein seiner Nachfrage entsprechendes Angebot über Anschlüsse sowie Verbindungsminuten für Sprachkommunikation und Datendienstleistungen zu unterbreiten. Die Beigeladene beabsichtigt, auf der Grundlage der begehrten Leistungen eigene Produkte zu gestalten und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ihren Endkunden anzubieten (so genanntes "Resale"). Mit den angefochtenen Bescheiden hat die Regulierungsbehörde ... weiter lesen