Infos zum Rechtsanwalt für Beihilferecht
Das Beihilferecht beschäftigt sich mit der staatlichen Gewährung von Beihilfeleistungen in Form von finanzieller Unterstützung für
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Berufsrichter, Beamte und Berufssoldaten sowie deren Ehepartnern und Kindern in Fällen von Krankheit, Geburt, Tod oder Pflege,
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Wirtschaftsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, um Investitionen schneller tätigen zu können.
Staatliche Beihilfen, die Unternehmen gewährt werden sollen, müssen grundsätzlich durch die EU genehmigt werden, um das Risiko einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu verringern. § 107 AEUV legt fest, dass Beihilfen, die Unternehmen aus staatlichen Mitteln gewährt werden, unvereinbar sind, wenn sie den Handel zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Unternehmen können jedoch sehr wohl staatliche Beihilfen bekommen, wenn sie innerhalb ihres Landes (EU-Mitgliedstaat) tätig sind.
Das Beihilferecht für Berufsrichter, Beamte und Berufssoldaten ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In den jeweiligen Bundesländern gibt es häufig eine Beihilfeordnung, aus der sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben und die sich z. B. an der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) orientiert. Die Beihilfeordnung wird durch die Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Bundesländer sowie auf Bundesebene durch die BBhVVwV (Allg. Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung) ergänzt. Diese legt z. B. fest, dass generell nur medizinisch erforderliche Leistungen beihilfefähig sind.
Beihilfen werden Beamten sowie deren Angehörigen auf Antrag im Rahmen der eigenständigen Krankenfürsorge seitens des Dienstherrn gewährt. Einen Anspruch auf Beihilfe haben Personen, die z. B.
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als Beamte, Berufsrichter oder -soldat (sowie deren Witwen bzw. Witwer) Bezüge erhalten,
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ein Ruhegehalt beziehen,
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einen Beitrag als Waise bzw. zum Unterhalt erhalten.
Dabei ist entscheidend, wann die beihilfefähige Aufwendung entstanden ist, denn danach errechnet sich der jeweilige Bemessungssatz sowie dessen Höhe. Der Antrag auf Beihilfe muss beim jeweiligen Dienstherrn gestellt werden und kann dann prozentual oder pauschal gewährt werden. Der Antragsteller muss bei einer prozentual gewährten Beihilfe Rechnungen über die gesundheitsbezogenen Ausgaben vorlegen. Je nach Familiensituation und Bundesland beträgt die Erstattung dann 50 bis 80 Prozent der Gesamtkosten. In vielen Fällen werden die restlichen Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Das Beihilferecht schreibt die anwaltliche Beratung gesetzlich vor. Ein Rechtsanwalt für Beihilferecht kennt die jeweiligen Beihilfeverordnungen und beantwortet alle Fragen rund um das Beihilferecht kompetent und zuverlässig. So unterstützt eine Anwaltskanzlei für Beihilferecht Mandanten nicht nur bei der Beantragung von Beihilfen, sondern überprüft auch, ob beim Beihilfebescheid der korrekte Bemessungssatz berücksichtigt wurde und legt ggf. gegen den Bescheid Rechtsmittel ein. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Beihilferecht vertritt die Interessen der Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren, um deren Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen.