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Verurteilung eines Rappers, der mindestens vier Frauen mit dem HI-Virus infizierte, bestätigt Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Juli 2001 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte unter einer HIV-Infektion, als er im Oktober 1999 mit dem als "Scorpio" bekannten Rapper Eddy Morris aus New York nach Stuttgart kam. Obwohl er zumindest damit rechnete, infiziert zu sein, und obwohl der Angeklagte die Folgen und die Übertragungswege der Krankheit kannte, suchte er gezielt ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Bezirksgericht Zürich, Urteil vom 29.05.2017 Geschäfts-Nr. GG160246 Es mutet auf den ersten Blick seltsam, dass die Benutzung der „Gefällt-mir“-Funktion in sozialen Netzwerken einen Straftatbestand erfüllen können soll. Doch so entschied nun erstmals ein Schweizer Strafgericht. Der Angeklagte war regelmäßiger Facebook-Nutzer und führte im Rahmen der Kommentierungsfunktion auch rege politische Diskussionen über das Netzwerk. Dort hatte er einen anderen Nutzer als unter anderem als Anti-Semiten bezeichnet. Zusätzlich hatte er mehrere beleidigende Beiträge von Dritten mit „Gefällt mir“ markiert. Unabhängig von seinen ... weiter lesen
Zweibrücken (jur). Ein psychiatrischer Sachverständiger muss bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines psychisch kranken Straftäters bei der Anhörung persönlich anwesend sein. Die Anhörung des Gutachters in Form einer Videokonferenz ist bei lebenslänglich Verurteilten oder bei Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung unbefristet untergebracht sind, nicht erlaubt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 14. März 2023 (Az.: 1 Ws 9/23). Im konkreten Fall ging es um einen psychisch kranken Straftäter, der im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. Als die Fortdauer der ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Journalisten, die „geleakte“ Daten auswerten und darüber berichten, machen sich wohl nicht der „Datenhehlerei“ schuldig. „Ein hinreichendes Risiko, dass sich Journalisten strafbar machen, besteht nicht“, heißt es in einem am Mittwoch, 22. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2821/16). Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde wiesen die Karlsruher Richter daher als unzulässig ab. In dem Streit geht es um den 2015 eingeführten Strafparagrafen der „Datenhehlerei“ (Paragraf 202d Strafgesetzbuch). Er stellt unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe rechtswidrig erlangter Daten unter ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet. Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Braunschweig (jur). Wer ein Hakenkreuz auf Facebook postet, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn der Post insgesamt nicht eine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Dienstag, 18. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 1 Ss 34/22). Danach muss eine Frau aus dem Harz nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Auf ihrem privaten Facebook-Account hatte sie ein Muster eines EU-Gesundheitspasses mit negativem Corona-Test gepostet und dazu die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, der mit einem Hakenkreuz versehen war. Dazu schrieb sie: „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“. Vor ... weiter lesen