

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Jugendliche und das Gesetz sind ein so alter Brennpunkt wie das Problem mit der Erziehung und Teenagern.
Eltern sind meist erzürnt und verwirrt wenn der junge Spross in Konflikt mit dem Gesetz gerät.
Manchmal sind alleinerziehende Elternteile der Aufgabe der Erziehung nicht gewachsen bzw. wissen nicht wie Sie mit einem rebellierenden Heranwachsenden umgehen sollen.
Ein kleiner Leitfaden soll der folgende Aufsatz geben, jedoch nur im Hinblick auf juristische Konsequenzen und Möglichkeiten.
Der Verfasser will sich nicht anmaßen die Erziehung einzelner Elternteile oder das Umfeld des Jugendlichen zu bewerten und zu verurteilen.
Das Wichtigste im Jugendstrafrecht ist zunächst das behutsame Vorgehen ... weiter lesen
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen.
Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein ... weiter lesen
Das Landgericht Limburg hat die Eheleute K. wegen gemeinschaftlichen Mordes an zwei 16jährigen Schülerinnen im Oktober 1994 für schuldig befunden. Die Ehefrau M.K. hat es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den Ehemann L.K. hat es eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts bevorzugte der Angeklagte L.K. sexuelle Praktiken, die mit schmerzhaften Manipulationen für die betroffene Partnerin im Brustbereich verbunden waren. Durch normale Sexualität vermochte er keine Befriedigung zu erlangen. Mehrere Partnerinnen lehnten seine Praktiken ab, auch die Angeklagte M.K. Dennoch nahm sie diese Behandlung ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der
Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen
das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung
der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und
festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf
Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt.
1. Zum Sachverhalt:
Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller
Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt.
Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit
Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die
Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen