

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Der Eingehungsbetrug ist ein klassisches Institut des Wirtschaftsstrafrechts. Er ist eine besondere Ausformung des (normalen) Betruges gem. § 263 StGB, ist also gesetzlich nicht gesondert geregelt. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Ein Eingehungsbetrug liegt beispielsweise dann vor, wenn der eine Vertragspartner den anderen über seine Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses täuscht. Der Vertragspartner bestellt zum Beispiel ein Produkt und signalisiert damit konkludent, dass er dieses Produkt auch zahlen kann und wird.
Nun muss es auch bei einem Betrug zu einem Schaden kommen.
Hier unterscheidet sich der Eingehungsbetrug von dem ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Im Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath, veröffentlicht dieser täglich interessante Urteile und Entscheidungen aus dem Bereich Bußgeldverfahren bzw Strafrecht. www.ra-strafrecht-stuttgart.de Des weiteren werden Teile des Bußgeldkatalogs vorgestellt und erklärt. Rechtsanwalt Michael Erath ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart und bundesweit tätig. www.verteidiger-stuttgart.de Rechtsanwalt Erath gibt allgemeine Ratschläge wie man sich bei einem Zusammentreffen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verhalten soll. -Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem ... weiter lesen
Der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte hatte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein.
Das Landgericht Arnsberg hat darin eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge gesehen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hagen zurückverwiesen, weil die bisher getroffenen ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.
Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet.
Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen