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Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 09.07.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass die testamentarische Anordnung, demjenigen, der in den letzten Stunden beisteht, Alles übergeben zu wollen, nicht hinreichend bestimmt und daher unwirksam ist (AZ.: 2 Wx 188/14) NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Fall hinterließ die Erblasserin verschiedene letztwillige Verfügungen, weshalb verschiedene Familienangehörige und ein Nachbar die Erteilung eines Erbscheins beantragten. In ihrem letzten, den Formerfordernissen entsprechenden, Testament legte sie fest, derjenige, der ihr in ihren ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben über die Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts entschieden. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.04.2014 zu seinem Urteil vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12. Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Erbt ein geschiedener Mann Geld, so gehen die daraus erzielten Zinseinkünfte in der Regel nicht mehr in den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unerhalt ein. Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet und seine Lebensverhältnisse darauf abgestellt hat, heißt es in einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 72/10). Im entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Hamburg zwei Jahre nach seiner Scheidung Geld geerbt, umgerechnet mindestens 36.800 Euro. Im Streit um den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die daraus erzielbaren Zinseinkünfte mit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 45/16 entschieden, dass wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben. Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20. Dezember 2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Der Erblasser wurde mit Wirkung ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling soll aufgrund des ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen