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Leipzig (jur). Psychisch kranke Kinder dürfen in einem reinen Wohngebiet nicht in einer Wohngruppe untergebracht werden. Denn nach der Baunutzungsverordnung ist dort grundsätzlich nur das „Wohnen“ zulässig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20. Dezember 2016 (Az.: 4 B 49.16). Die Betreuung Minderjähriger in einer Wohngruppe gehöre dazu aber nicht, so die Leipziger Richter, die damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückwiesen. Im konkreten Fall ging es um die Unterbringung von sieben minderjährigen traumatisierten Mädchen im Alter zwischen sechs und 13 Jahren in einer psychotherapeutischen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die länger als ein Jahr dauernde zivilrechtliche Unterbringung eines psychisch Kranken muss ein Gericht „schon ausreichend begründen“. Der Anspruch auf persönliche Freiheit gewinnt mit Fortdauer der Unterbringung an Gewicht, so dass dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die Freiheit zur Krankheit belassen werden muss, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Mai 2022, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: XII ZB 35/22). Im Streitfall ging es um einen unter Betreuung stehenden Mann aus Würzburg, der nach einem Verkehrsunfall ein hirnorganisches Psychosyndrom erlitten hatte. Hinzu kam noch eine langjährige Alkoholabhängigkeit mit ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wird bei unter Betreuung stehenden alkoholkranken Menschen auch deren Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, können sie trotzdem grundsätzlich kleinere Mengen Alkohol kaufen. Das Betreuungsgericht kann den Alkoholkauf nur dann von der Zustimmung des Betreuers abhängig machen, wenn es einen sogenannten qualifizierten Einwilligungsvorbehalt anordnet und es die Maßnahme für erforderlich und verhältnismäßig hält, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Januar 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 458/15). Geklagt hatte eine aus dem Raum Fürstenfeldbruck unter Betreuung stehende Frau. Sie wandte sich gegen ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Beschluss vom 03.02.2009 1 W 53/07, hatte sich das Gericht mit der Frage zu beschäftigen, ob eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht durch einen späteren Betreuer des Betroffenen widerrufen werden konnte. Die Betroffene, eine ältere Dame, hatte zunächst für den Fall einer Erkrankung eine so genannte Vorsorgevollmacht erteilt. Diese wurde auch notariell beurkundet. Allerdings erkrankte später die bevollmächtigte Freundin der Betroffenen ebenfalls, die darauf hin meinte, der Betroffenen dadurch etwas Gutes zu tun, dass sie für die Betroffene die Benennung eines Betreuers beim zuständigen Vormundschaftsgericht ... weiter lesen
Eine Vorsorgevollmacht dient dem Zweck, im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers einen Vertreter im Willen zu bestimmen. Dieser wird an Stelle des nicht mehr zu Entscheidungen fähigen Vollmachtgebers sprechen. Rechtsgrundlage für Vorsorgevollmachten Die Rechtsgrundlage für Vorsorgevollmachten findet sich geregelt in den §§ 164 ff BGB sowie in den §§ 662 ff BG) über das Vertragsverhältnis zwischen Bevollmächtigten und Vollmachtgeber. Eine Vorsorgevollmacht definiert sich als Willenserklärung, welche einem anderen Menschen die Vertretung in Rechtsgeschäften erlaubt. Das heißt, sie versteht sich als die Äußerung eines ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Verständigungsprobleme eines behinderten Menschen sind im Betreuungsverfahren noch kein Grund, auf die persönliche richterliche Anhörung zu verzichten. Denn selbst wenn der Betroffene nichts Sinnvolles zur Sache äußern kann, kann der Richter durch nonverbale Zeichen immer noch Rückschlüsse auf den Willen der zu betreuenden Person ziehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 27. Oktober 2016 veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 269/11). Konkret ging es um einen 26-jährigen Behinderten aus dem Raum Konstanz, der eine frühkindliche Hirnstörung erlitten hatte. Er ist an Armen und Beinen gelähmt und stark sprach- und ... weiter lesen