

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, zur Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09). Der Fall: Der Betriebsrat eines Unternehmens für automobile Marktforschung wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet sind, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren.
Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt.
Bei ... weiter lesen
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers
Der Kläger war auf Grund eines bis zum 30. Juni 2002 befristeten Arbeitsvertrags als Cheftrainer und sportlicher Direktor der Fußball-Bundesligamannschaft der Beklagten beschäftigt. In der Saison 1999/2000, die am 30. Juni 2000 endete, gelang der Mannschaft zwar sportlich der Klassenerhalt in der zweiten Bundesliga. Da aber die Lizenz für die folgende Saison wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erteilt wurde, spielt die Mannschaft seither in der Regionalliga. Die Beklagten sahen den Arbeitsvertrag mit dem Kläger als beendet an, weil darin vereinbart war, daß der Vertrag für die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der ersten und ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben.
Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen