

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden.
• Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle.
• Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden.
Die Beklagte ist ... weiter lesen
Die Bekanntmachung der Einladung zur Betriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstandes muss unter Umständen länger als eine Woche vor dem Termin erfolgen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Januar 2015 – 27 BVGa 5/14 –, juris.
Ausgangslage:
Wenn im Betrieb eine Betriebsratswahl durchgeführt werden soll, muss zunächst immer von einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden. Durchaus umstritten ist, wie viele Tage vorher die Einladung zur Betriebsversammlung im Betrieb bekannt gemacht werden muss.
Fall:
Die Einladung zur Betriebsversammlung mit dem Ziel der Wahl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen.
Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann.
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren.
Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen