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Der erneute, diesmal unbefristete Streik der GDL wird nun doch beendet. Dennoch gilt: die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Streiks in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wird von den Gerichten künftig kritischer zu prüfen sein. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein wichtiges und zu Recht grundrechtlich geschütztes Recht, das Streikrecht. Es ist auch völlig legitim, dass auch kleine Gewerkschaften von diesem Recht exzessiv Gebrauch machen. Dies muss angesichts der auch persönlichen Diffamierungen gegen die Protagonisten noch einmal ausdrücklich betont ... weiter lesen
Laut Berichten der Berliner Morgenpost vom 17.8.2011 und 18.8.2011 will die Berliner Charité ihr Medizinhistorisches Museum aufgeben oder zumindest einem rigiden Sparzwang unterwerfen. Die Morgenpost zitiert aber auch eine Sprecherin der Charité, dass keine Kündigungen geplant seien und dass eine Abgabe des Museums an einen anderen Träger ebenfalls nicht stattfinden werde. Diese Aussage lässt vermuten, dass die Charité jedenfalls über diese Optionen nachgedacht haben dürfte. Die Morgenpost zitiert den Leiter der Medizinhistorischen Abteilung der Charité mit der Aussage, dass das jährliche Budget des Museums von 1 Million auf 100.000 € gekürzt werden soll. Da der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abfindung als vorrangiges Ziel: Vielfach wollen Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf eine Krankheit des Arbeitnehmers gestützt hat. Dann stellt sich die Frage, mit welchen Erfolgsaussichten der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommen kann. In den Fällen der krankheitsbedingten Kündigung stehen die Chancen dafür in der Regel sehr gut. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert. In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Es dürfte allgemein bekannt sein: Wer sich im Ton vergreift, wird gekündigt. Und dies oft zu Recht. Aber nicht immer. Das LAG Schleswig-Holstein hat jetzt eine Kündigung als unwirksam erklärt, die darauf gestützt war, dass ein LKW-Fahrer zu einem Vertreter des Kunden sagte: „Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt geh aus dem Weg, du Arsch". In dem Streit soll er den Gesprächspartner noch weitere fünf Mal als „Arschloch" beleidigt haben. Anlass des Streits war, dass die Deckenhöhe der Anlieferung sehr niedrig war, so dass zwischen LKW und De-cke nur wenig Platz war. Nicht aufgeklärt werden konnte, ob beim Rangieren Deckenteile und Rohre beschädigt wurden. Ein Mitarbeiter ... weiter lesen
Die Klägerin war bei den Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch der Klägerin. In dem Arbeitszeugnis beurteilten die Beklagten Führung und Leistung der Klägerin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Klägerin hat das Zeugnis als unvollständig beanstandet und verlangt, folgende Schlußformel aufzunehmen: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf eine Erklärung der Beklagten, ihr Ausscheiden werde bedauert, verneint. ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Fertigen Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen an und drohen in der Folge mit der Veröffentlichung der Aufnahme, kann dies zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11). Nach Ansicht des Arbeitsgerichts handelt es sich bei dem Mitschnitt des Personalgespräches per Handy und der anschließenden Drohung die Aufnahme zu veröffentlichen um die Beurkundung des ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Vulkanausbruch auf Island könnte zu erheblichen Einschränkungen im europäischen Flugverkehr führen. Arbeitnehmer, die dadurch verspätet aus dem Urlaub zurückkehren, dürfen aber nicht auf Kulanz ihrer Chefs hoffen, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft . Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben – der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) . Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: „ Entweder wird der Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die Kostenerstattung richtet sich gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O nach den für die Beamten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen. Bei der Beantragung einer Dienstreise kann auf diesen tariflichen Anspruch nicht wirksam verzichtet werden, wenn beide Parteien des Arbeitsverhältnisses tarifgebunden sind. Die Tarifnorm gestattet auch keine abweichenden Vereinbarungen iSd. § 4 Abs. 3 TVG. Sie verweist nicht auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz, ... weiter lesen