Ein Arbeitsverhältnis kann unabhängig von einem abgeschlossenen Werkvertrag auch bei weisungsgebundenem Fremdpersonaleinsatz zustande kommen. Dies soll bei Eingliederung in den Betrieb der Fall sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 01.08.2013 (Az.: 2 Sa 6/13) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass unabhängig von einem abgeschlossenen Werkvertrag ein Arbeitsverhältnis auch bei weisungsgebundenem Fremdpersonaleinsatz zustande kommen, wenn eine Eingliederung in den Betrieb gegeben ist. ... weiter lesen