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Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris)
Ausgangslage:
Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
Der Betreiber eines Krematoriums kann von seinen Mitarbeitern die Herausgabe des aus der Asche Verstorbener gewonnenen Zahngoldes verlangen. (Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2013 – 5 Sa 110/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Der Angestellte eines Krematoriums hatte ohne Kenntnis seines Arbeitgebers aus der Asche der Verstorbenen das Zahngold heraus gesammelt und an eine andere Firma verkauft. Als der Arbeitgeber Schadensersatz verlangt (eine Herausgabe war nicht möglich, da das Gold bereits verarbeitet war) berief sich der Arbeitnehmer zum einen darauf, dass das Zahngold herrenlos gewesen sei und er es sich daher ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger:
Die erste Frage von Arbeitnehmern, wenn es um Überstunden geht, dürfte sein, ob sie überhaupt welche leisten müssen. Immerhin hat man laut Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten.
Fachanwalt Bredereck:
Das stimmt und so ohne weiteres ist man auch tatsächlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet. Nun sehen aber viele Arbeitsverträge in der Praxis aber eben doch eine solche Pflicht vor. Auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen kann es Regelungen geben, nach denen der Arbeitnehmer ... weiter lesen
• Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auf den Urlaub kann wirksam nicht verzichtet werden. • Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage. • Ein Anspruch auf mehr Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Hier gilt grundsätzlich der für den Arbeitnehmer günstigste Urlaubsanspruch. • Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 1.7. eines Jahres ... weiter lesen
Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, kann der Arbeitgeber auch bei einer länger anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht einfach kündigen. Ein solcher Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe im Übrigen vollständig darlegen und beweisen können. Dazu gehört eine sogenannte negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ... weiter lesen