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Berlin (jur). In einem Arbeitsvertrag darf die Freistellung eines Mitarbeiters im Falle einer Kündigung festgelegt werden, auch wenn über die Wirksamkeit der Kündigung noch nicht entschieden wurde. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch, 31. August 2016, in einem Eilverfahren im Fall eines Beschäftigten der Turkish Airlines entschieden (Az.: 29 Ga 10636/16). Die Fluglinie hatte dem als Sales Representative beschäftigten Kläger im August 2016 zum 31. Dezember 2016 gekündigt und ihn bis dahin von der Arbeit unter Fortzahlung seines Gehalts freigestellt. Gegen die Kündigung klagte der Beschäftigte. Diese sei nur erfolgt, weil er vermeintlich den Putschversuch gegen den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einer neuen Entscheidung des BAG soll in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sein, dass Urlaubsansprüche auch in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Möglicherweise können solche Ansprüche jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bezüglich dieser Thematik soll bereits vor einiger Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Änderung vorgenommen worden sein. Dieser Ansicht soll ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Mögliche Transfergesellschaft für Berliner Mitarbeiter: Zuletzt hatte es Verhandlungen zwischen dem Bund und den drei Air-Berlin-Ländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über die Einrichtung einer Transfergesellschaft gegeben. Nach aktuellen Medienberichten (u.a. Spiegel Online vom 25.10.2017) sind diese Verhandlungen nun gescheitert. Die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin stehen demnach vor der Kündigung. Möglich bleiben soll aber eine Transfergesellschaft für die Berliner Beschäftigten. Vorteile der Transfergesellschaft: Mit einer Transfergesellschaft (auch Auffanggesellschaft ... weiter lesen
Umsetzung bei tariflichem Rationalisierungsschutz (hier: RatSch-TV/IKK) Der Kläger ist seit 1991 bei dem beklagten Bundesverband der Innungskrankenkassen als Angestellter beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags/Innungskrankenkassen (BAT/IKK) und die diesen ergänzenden und/oder ändernden Tarifverträge Anwendung, darunter der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände (RatSch-TV/IKK). Der Kläger war als Sachbearbeiter in der Qualitätssicherung tätig. Sein Arbeitsplatz war der VergGr. 10 zugeordnet. Der Beklagte entschied, die Qualitätssicherung aufzulösen. Mit Schreiben vom 20. April 1998 ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16). Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Du rätst Arbeitnehmern immer dazu, sich vor der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages anwaltlich beraten zu lassen. Warum eigentlich? Fachanwalt Bredereck: Die Empfehlung gebe ich vor folgendem Hintergrund: Wenn nun das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer möchte dies nicht akzeptieren bzw. zumindest noch eine Abfindung erzielen, weil er der Meinung ist, dass die Befristung unwirksam ist, dann kann er immer nur die letzte Befristung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Maximilian ... weiter lesen
Das LAG Hamm hatte in einer Entscheidung (Beschluss vom 10.12.2013, 7 TaBV 80/13) festgehalten, dass ein Personalleiter nicht immer leitender Angestellter ist. Anläßlich dieses Beschlusses soll durch Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter die Frage untersucht werden, wann denn von einem Leitenden Angestellten gesprochen werden kann. Im Arbeitsrecht taucht immer wieder der Begriff Leitende Angestellte auf. Dieser Begriff taucht sowohl in Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsrecht, als auch in Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht auf. Der echte Leitende Angestellte hat im Deutschen Arbeitsrecht eine Sonderstellung. Er ist derjenige, der als Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: 1. Häufige Kurzzeiterkrankungen 2. Langzeiterkrankung 3. krankheitsbedingte Leistungsminderung 4. dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: In Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können auch Dritte eine entscheidende Rolle spielen. So war dies im vorliegenden Fall: zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber gab es Differenzen über die Einteilung der Arbeitszeit. Gegen die Wünsche der Arbeitnehmerin teilte der Arbeitgeber diese zu einem Wochenenddienst ein. In einem Telefonat zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin sagte dieser, dass er einer Mitarbeiterin "auf die Fresse hauen würde". Die ... weiter lesen
Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten. Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen