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Schlechte Neuigkeiten für Schwarzarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt und Verträge über Schwarzarbeit als unwirksam eingestuft. „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“ so der Vorsitzende Richter aus Karlsruhe (BGH, Urt. v. 10. April 2014, Az.: VII ZR 241/13). Dass ein Vertrag über die Erledigung von Arbeiten ohne Leistung von Sozialabgaben gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ist seit längerer Zeit bekannt. Dieses Urteil verneint nun erstmals nicht nur den Anspruch auf Lohn, sondern auch den Anspruch auf etwaigen Ersatz der geleisteten Arbeit. Ausschlaggebend ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Pressemeldung zufolge will die Deutsche Bank im kommenden Jahr diverse Filialen schließen bzw. mit anderen zusammenlegen. Betroffen sind davon auch Filialen der Konzerntochter Berliner Bank. Konkrete Auswirkungen für die Mitarbeiter noch unklar Presseangaben zufolge wird bislang nicht klar, welche konkreten Auswirkungen die Pläne auf die betroffenen Mitarbeiter haben. Fakt ist aber: Wer in einer der Filialen, die geschlossen werden, arbeitet, wird gravierende Veränderungen erfahren. Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber in solchen Fällen? Zunächst einmal: Arbeitgeber sind nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 8 AZR 287/08), in dem die Klägerin gegen die Beklagte einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht haben soll. Dies begründete sie mit einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach einer erfolglosen Bewerbung habe die Beklagte der Klägerin nicht mitgeteilt, ob ein anderer Bewerber für die Stelle genommen wurde und welche Kriterien der Arbeitgeber für seine Auswahl herangezogen hat. Die Klägerin ... weiter lesen
Ausgangslage Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kommen häufig in die Situation, dass sie Informationen über den anderen Vertragspartners verwenden wollen, auch wenn ihnen diese nicht allgemein zugänglich zur Verfügung stehen. In Vier-Augen-Gesprächen, wie zum Beispiel bei einem vertraulichen Personalgespräch, werden zwischen den Vertragspartnern Gespräche im Rahmen der Vertraulichkeit geführt. Jede Vertragspartei geht davon aus, dass der andere Teil diese nicht gegen ihn verwendet. Geschieht dies dennoch, kann dies empfindliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Entscheidung Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03.02.2016, 7 SA 220/15) hatte über die ... weiter lesen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg. Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter. Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will. In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar. Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt. Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen Begründung des Arbeitsverhältnisses Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird. Experten-Tipp Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen » Beendigung ... weiter lesen
Verzicht auf Urlaubsabgeltung / Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag u. a. Beendigungstatbestände) treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Abreden darüber, wie sie mit nicht genommenem Urlaub umgehen. Solche Ansprüche werden beispielsweise direkt in einem Aufhebungsvertrag geregelt oder sind Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Geregelt wird die Frage, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist, da der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in natura" nicht mehr genommen werden kann. Bezüglich dieses Abgeltungsanspruchs ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren. Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 20.06.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einer ordentlichen Kündigung der Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen dann genüge, wenn der Erklärungsempfänger unschwer erkennen könne, wann das Arbeitsverhältnis ende (Az.: 6 AZR 805/11). Eine Kündigung müsse hinreichend bestimmt sein und unmissverständlich erklärt werden. Der Erklärungsempfänger müsse insbesondere erkennen können, zu welchem ... weiter lesen