Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Landshut - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen wichtig: Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers für die Erfolgsaussichten späterer Bewerbung sollte nicht unterschätzt werden. Ein vorteilhaftes Arbeitszeugnis ist oftmals maßgebliche Voraussetzung dafür, dass man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Grund genug also, genau darauf zu achten, dass man auch ein Zeugnis erhält, dass einmal später wirklich weiterhilft. Formulierungen im Arbeitszeugnis genau überprüfen: Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 343/11 – juris). Ausgangslage: Die außerordentliche Kündigung eines Mandatsträgers, also Betriebsratsmitglieds, ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zur Folge hat. Die Kündigung ist dagegen unwirksam, sofern eine Beschäftigung des Betroffenen bis dahin noch zumutbar ist. Problematik: In dem vorliegenden Fall ging es um einen ... weiter lesen
Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz wird heute von vielen Arbeitgebern - zum Teil stillschweigend - geduldet, für viele Arbeitnehmer ist sie eine Selbstverständlichkeit. Klare Regeln zur privaten Internetnutzung bestehen jedoch in den wenigsten Betrieben. Dies führt in Streitfällen (z.B. exzessive Privatnutzung während der Arbeitszeit, Aufruf pornographischer Seiten) zu einer unklaren Rechtslage. Fehlende klare Regelungen können für den Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht von Nachteil sein: Sind der privaten Internetnutzung keine ausdrücklichen Grenzen gesetzt, überlässt der Arbeitgeber es praktisch seinen Mitarbeitern, den Umfang der privaten ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die die Beklagte im Wesentlichen mit dem Vorwurf begründet, der Kläger habe gegenüber einer Mitarbeiterin von „Scheiß Stasi-Mentalität“ gesprochen und damit auch die im Gebiet der ehemaligen DDR geborenen und dort lebenden Geschäftsführer der Beklagten gemeint. Der seit ca. 14 Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger neigt dazu, seine Beherrschung zu verlieren und herumzubrüllen. Die an sich unstreitige und ehrverletzende Beleidigung ist im Zusammenhang mit einer Falschbuchung gefallen, die im Hauptsitz der Beklagten in Sachsen aufgefallen war. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, fand diese auch ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona -Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen bis zunächst zum 15.03.2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Von der Website des BMAS vom 21.01.2021 ergibt sich: Pflicht eines Homeoffice-Angebots Die Verordnung führt folgende Neuerungen ein – zunächst befristet bis zum 15.03.2021: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Keine Rechtssicherheit: Willkür der Gerichte, Einzelfallprüfungen und generell Unübersichtlichkeit sind prägend, wenn es darum geht, Selbstständige und Scheinselbstständige, also Arbeitnehmer voneinander abzugrenzen. De Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit nicht geschafft, durch eindeutige Kriterien zur Abgrenzung Rechtssicherheit zu schaffen und auch von dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist keine Verbesserung der Lage zu erwarten. Schließlich gehen Arbeitsgerichte, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Prüfung erfolgt bezogen ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. • Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. • Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen. • Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.10.2020 zum Aktenzeichen 60 Ca 4073/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist und hat das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung des Klägers verurteilt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 32/2020 vom 28.10.2020 ergibt sich: Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 08.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB erklärt worden sei. Hiernach könne eine außerordentliche ... weiter lesen
Ein Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hattest schon an verschiedener Stelle in Videos und Beiträgen dazu Auskunft gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat des Arbeitnehmers in Betracht kommt. Nun hat ein Zuschauer auf YouTube nochmal explizit nachgefragt, wie es im Fall einer Straftat im privaten Bereich aussieht. Ist eine Kündigung auf dieser Grundlage zulässig? Fachanwalt Bredereck: Kurz gesagt kann eine Kündigung auch wegen einer Straftat des Arbeitnehmers im privaten Bereich zulässig sein. Voraussetzung ... weiter lesen
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05. April 2013 - 10 Sa 2339/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: In Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können auch Dritte eine entscheidende Rolle spielen. So war dies im vorliegenden Fall: zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber gab es Differenzen über die Einteilung der Arbeitszeit. Gegen die Wünsche der Arbeitnehmerin teilte der Arbeitgeber diese zu einem Wochenenddienst ein. In einem Telefonat zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin sagte dieser, dass er einer Mitarbeiterin "auf die Fresse hauen würde". Die ... weiter lesen