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Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Mit Arbeitnehmervertretern sei bereits ein Interessenausgleich vereinbart worden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge will sich Siemens bis zum kommenden Herbst von 15.000 Mitarbeitern weltweit, allein in Deutschland von 5000 Arbeitnehmern trennen.
Auch wenn Angaben zufolge bislang noch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden und dies angeblich auch so bleiben soll: Für die Betroffenen Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten.
Aufhebungsvereinbarungen statt betriebsbedingter Kündigungen
Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen werden Arbeitnehmern häufig ... weiter lesen
Nach Erhalt einer Kündigung geht es vielen Arbeitnehmern darum, zumindest nicht ohne eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat ein Arbeitnehmer aber einen „echten" Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann er deshalb im Regelfall nur dann erreichen, wenn er diese mit dem Arbeitgeber aushandelt.
Besteht - wie in der Regel - kein Anspruch auf eine Abfindung, sondern muss diese mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, ist selbstverständlich auch die Höhe der Abfindung nicht vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen stellt sich die Frage, wie hoch die Abfindung ausfallen muss, damit man sie als ... weiter lesen
Im FEZ (Freizeit und Erholungszentrum) an der Wuhlheide drohen den Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigungen. Wie können sich die betroffenen Arbeitnehmer dagegen wehren? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Presseberichten zufolge droht dem beliebten Freizeitzentrum FEZ ab 2012 eine Finanzierungslücke, die nach Aussage eines Betriebsratsmitglieds mit der Entlassung von 8-10 Mitarbeitern (also mit betriebsbedingten Kündigungen) „kompensiert“ werden müsse. Betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage ... weiter lesen