Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Datenspeicherung als Kündigungsgrund: Dienstliche Daten auf privaten Geräten wie Computern, Notebooks, Handys oder privaten UBS-Sticks bzw. Festplatten zu speichern, ist für Arbeitnehmern in der Praxis völlig normal. Die aller meisten denken überhaupt nicht weiter darüber nach. Oftmals ist es auch so, dass der Arbeitnehmer die ausdrückliche Erlaubnis dazu hat, Daten zu speichern, bzw. dass sogar zwingend erforderlich ist, damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit überhaupt durchführen kann (z. B. beim Arbeiten im Home-Office). Trotzdem können Arbeitnehmer, die unbefugt ... weiter lesen