Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bruchköbel - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Alzenau
- Anwalt Arbeitsrecht Babenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Homburg
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Nauheim
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Vilbel
- Anwalt Arbeitsrecht Büdingen
- Anwalt Arbeitsrecht Dietzenbach
- Anwalt Arbeitsrecht Dreieich
- Anwalt Arbeitsrecht Erlensee
- Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt am Main
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Frisörkette KLIER ist seit dem 30.11.2020 insolvent , wie am 01.12.2020 bekannt wurde. Klier betreibt gleichnamige Frisör-Geschäfte und die Ketten „styleboxx“, „Hairworld“ sowie „Cut & Color“, sowie den Lieferservice für Friseurbedarf namens „Cosmo“. Neben rund 1.400 Frisör-Salons im Deutschland gibt es zahlreiche weitere Standorte in anderen Ländern Europas. Auch Marken wie Essanelle oder Super Cut gehören dazu. Die Frisör Klier GmbH ist der nach eigenen Angaben größte System-Frisör Deutschlands. In Folge starker Umsatzeinbußen durch die Corona -Pandemie beantragte das Unternehmen im ... weiter lesen
Kündigung der Redakteurin einer Tageszeitung wegen verweigerter Erklärung zu "Stasi-Kontakten" Die Beklagte gibt die "Märkische Oderzeitung" heraus. Diese ist Nachfolgerin der früher von der SED-Bezirksleitung herausgegebenen Zeitung "Der Neue Tag". Die Klägerin ist seit 1972 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, seit Juli 1978 als Redakteurin einer Lokalredaktion. In den Räumen der Lokalredaktion unterhielt das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine konspirative Wohnung. Mitte 1996 forderte die Chefredaktion die Redakteure auf, etwaige Kontakte zum MfS mitzuteilen. Alle angesprochenen Mitarbeiter mit Ausnahme der Klägerin offenbarten sich in vertraulichen Gesprächen. Nachdem die Chefredaktion ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.03.2015, Aktenzeichen 10 Sa 1005/14. Ausgangslage: Werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, haben sie in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es (weniger) Krankengeld. Was ist aber wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, sondern an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnimmt? Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion des Landes Niedersachsen. Im Jahre 2013 unterzog sie sich einer dreiwöchigen ambulanten Vorsorgekur auf der Insel ... weiter lesen
Berlin (jur). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf noch nicht genommenen Urlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Er wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 1. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 56 Ca 10968/15). Es schloss sich damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an und stellte sich gegen die bislang gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin am Tag ihres Todes noch Anspruch auf 33 Tage Urlaub. Die Erben forderten eine Abgeltung dieses Anspruchs in Geld. 2011 hatte das BAG entschieden, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des ... weiter lesen
Kassel (jur). Die Arbeit während einer Arbeitstherapie im Maßregelvollzug führt noch nicht zur Rentenversicherungspflicht für psychisch kranke Straftäter. Solch eine medizinische Maßnahme stellt keine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung dar, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, urteilte am Dienstag, 4. September 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 KR 18/17 R). Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der von 1978 bis 2001 im Maßregelvollzug im psychiatrischen Landeskrankenhaus im badischen Wiesloch untergebracht war. Der Mann war wegen seiner Straftat selbst nur zu einem Jahr und acht Monaten Haft ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 der Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen stattgegeben. Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben. Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur außerordentlich kündbar. Das Arbeitsgericht konnte eine grobe Verletzung der Pflichten, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch Pflegekräften in Altenheimen kann eine Geriatriezulage zustehen, wenn sie überwiegend kranke alte Menschen versorgen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 22. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil vom 20. Juli 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden (Az.: 1 Sa 4/15). Es gab damit einer Altenpflegerin in Baden-Württemberg recht. Ihr Arbeitgeber betreibt insgesamt 65 Pflegeheime, überwiegend in Baden-Württemberg. Für die rund 3.500 Pflegekräfte gilt nach einem Anerkennungstarifvertrag der TV-L. Danach erhalten Pflegekräfte eine monatliche Zulage in Höhe von 46 Euro, ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -. Ausgangslage: Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau unzulässig. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ungeklärt war bislang die Frage, wann der Schutz im Falle einer künstlichen Befruchtung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich nur im betroffenen Betrieb oder Dienststelle eine Sozialauswahl vornehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 27. August 2014, veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Kündigung einer an zwei Gymnasien arbeitenden Lehrkraft bestätigt (Az.: 6 Sa 477/13). Die Klägerin war zunächst über mehrere Jahre befristet als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an zwei fränkischen Gymnasien eingestellt. Sie unterrichtete Spanisch. Nach mehrfachen Befristungen konnte sie vor dem Arbeitsgericht Bayreuth einen unbefristeten Arbeitsvertrag erstreiten. Doch ... weiter lesen
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Im Mai 2000 kam es in ihrem Betrieb zu Streikmaßnahmen. Um den damit verbundenen Produktionsausfall möglichst gering zu halten, ordnete die Arbeitgeberin für nichtstreikende Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen an. Der Betriebsrat hat beantragt festzustellen, daß die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm während des Zeitraums von Arbeitskampfmaßnahmen im voraus unter Namensnennung mitzuteilen, welche Überstunden, Schichtverschiebungen, kurzfristige Versetzungen, Einstellungen und Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Firmen sie beabsichtige. Die Arbeitgeberin hat in der Pflicht ... weiter lesen