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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2014 – 2 AZR 651/13 – . Ausgangslage: Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bringen den Täter immer in die Gefahr einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das gilt bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, aber auch bei Taten zum Nachteil von Arbeitskollegen. Regelmäßig ist vor einer solchen Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. Es gibt aber auch Ausnahmen wie der aktuell entschiedene Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Die Entscheidung des ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Januar 2015 – 2 Sa 59/14 –, juris. Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss. Dazu das ... weiter lesen
KURZINFO: Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubs mit der Hand vor die Brust gibt. Eine betriebliche Tätigkeit liegt nämlich vor, wenn der Schädiger bei objektiver Betrachtungsweise aus seiner Sicht im Betriebsinteresse handeln durfte, sein Verhalten unter Berücksichtigung der Verkehrsüblichkeit nicht untypisch ist und keinen Exzess darstellt. Der Kläger und der Beklagte sind als LKW-Fahrer tätig; sie sind Arbeitskollegen. Am Nachmittag des 20. Februar 2001 versetzte der Beklagte dem Kläger während der Arbeit einen Stoß vor die Brust, worauf dieser einen Schritt rückwärts machte und über die Handgriffe ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe. Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit: Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmal keine Merkmale eines Arbeitsvertrages enthalten. Sonst wird ein Prüfer natürlich direkt dazu verleitet, sich das Vertragsverhältnis genauer anzusehen. Außerdem wird es ein freier Mitarbeiter, der später doch lieber Arbeitnehmer sein will, mit einem solchen Vertrag vor dem Arbeitsgericht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage stellen sich speziell ältere Arbeitnehmer immer wieder. Haben sie Schwierigkeiten, mit den Anforderungen des Jobs klarzukommen und rücken jüngere und vermeintlich bessere Arbeitnehmer nach, macht sich mitunter die Sorge vor einer Kündigung breit. Oftmals besteht aber kein Anlass dazu. Alter taugt nicht als Kündigungsgrund: Bei dem Alter handelt es sich nicht um einen zulässigen Kündigungsgrund. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel erst zum Eintritt in das Rentenalter bzw. ab Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente. Bis dahin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht relativiert den bisherigen Grundsatz, dass verhaltensbedingte Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn es sich bei den gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen um Dinge von geringem Wert handelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer seiner jüngsten diesbezüglichen Entscheidung (10.06.2010) seinen bislang von ihm selbst fortwährend vertretenen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des Arbeitnehmers auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15). Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Motivation am Arbeitsplatz. Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren ... weiter lesen
• Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. • Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. • Seine Rechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie reichen von einfachen Informationsrechten (z.B. Informationen über Absatzplanung oder Umsätze), über Beratungsrechte (z.B. bei der Änderung von Arbeitsabläufen), Anhörungsrechte (vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören) bis hin zu Mitwirkungs- und ... weiter lesen