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Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Im Rahmen von Arbeitsverträgen werden häufig Ausschlussfristen vereinbart. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird davon abhängig gemacht, dass dies innerhalb einer bestimmten Zeit geschieht. Arbeitgeber sichern sich dadurch gegen rückwirkende Ansprüche von Arbeitnehmern, z.B. auf Überstundenvergütung ab. Die Entscheidung: Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin Schmerzensgeldes wegen „Mobbings“ verlangt. Im ... weiter lesen
Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen.
Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im ... weiter lesen
Befristet eingestellte Arbeitnehmer können sich seit einigen Jahren größere Hoffnung auf eine feste Anstellung machen. Die deutschen Arbeitsgerichte haben nämlich in jüngerer Zeit etliche Zweifel an der Wirksamkeit einiger Vorschriften des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geäußert. Über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte am 26.01.2012 der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte ihm am 17.11.2010 eine Vorabentscheidungsfrage zur Auslegung des auf EG-Recht beruhenden deutschen TzBfG vorgelegt. Diese wurde dort unter dem Aktenzeichen C-586/10 und dem Namen der Klägerin „Kücük“ bearbeitet. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -.
Ausgangslage:
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Eine solche Regelung ist äußerst problematisch mit Blick auf die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an sich unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters.
Gemäß § 10 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters allerdings ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ... weiter lesen