Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Hofgeismar - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
• Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 € beträgt (Entgeltgeringfügigkeit) oder eine Beschäftigung vorliegt, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich begrenzt wird, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € übersteigt (Zeitgeringfügigkeit). • Geringfügige Versicherungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten. • Die Arbeitnehmer sind von Lohnsteuer und ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei manchen Arbeitsverhältnissen ist der Führerschein essentielle Voraussetzung dafür, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Verliert er diesen, kann das auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden. Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot besteht für Arbeitnehmer oft noch die Möglichkeit, diesen Zeitraum in die Urlaubszeit zu legen. Problematisch wird es aber bei einem längeren Fahrverbot. Ein längerfristiger Entzug der Fahrerlaubnis kann dann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn die Ursache dafür im privaten Bereich liegt. Der Arbeitnehmer kann ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen
Mainz/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April 2015 (AZ: 4 Sa 577/14). Der Arbeitgeber des Mannes vermietete Ferienappartements. Anfang 2014 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage und argumentierte, die Kündigung beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven. Das sei bereits daran zu erkennen, dass sein Arbeitgeber zeitgleich mit seiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war. Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann. Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, ... weiter lesen
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind. So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss. Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In der Regel keine Vorteile für Arbeitnehmer durch Änderungskündigung: Die Änderungskündigung ist ein Mittel des Arbeitgebers, um zwangsweise durchzusetzen, dass Arbeitsbedingungen verändert werden. Arbeitnehmer sollten sich daher in der Regel keine Vorteile von einer Änderungskündigung versprechen, aus ihrer Sicht werden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Geht es nämlich darum, die Arbeitsbedingungen (auch nur zum Teil) zu verbessern, können Arbeitgeber immer zum Mittel des Änderungsvertrags greifen. Zur Änderungskündigung werden Arbeitgeber nur dann ... weiter lesen
Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst steht derselbe Kündigungsschutz zu, wie „normalen“ Arbeitnehmern. Kündigungsfristen Besonders sind die Kündigungsfristen von Angestellten im öffentlichen Dienst unter Anwendung des TVÖD bzw. TV-L zu erwähnen. Unter Anwendung des TVÖD oder TV-L kann Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst das Arbeitsverhältnis zum Beispiel vom Arbeitgeber nur zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. des Jahres zum sogenannten Quartalsende gekündigt werden. So ergibt sich für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus § 34 TVÖD / § 34 TV-L Beschäftigungszeit ... weiter lesen