Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Leinfelden-Echterdingen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Arbeitsrecht Aichtal
- Anwalt Arbeitsrecht Asperg
- Anwalt Arbeitsrecht Bempflingen
- Anwalt Arbeitsrecht Böblingen
- Anwalt Arbeitsrecht Denkendorf
- Anwalt Arbeitsrecht Dettenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Ditzingen
- Anwalt Arbeitsrecht Esslingen am Neckar
- Anwalt Arbeitsrecht Fellbach
- Anwalt Arbeitsrecht Filderstadt
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln. Wie können Arbeitgeber in einem solchen Fall vorgehen? Vermutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widerlegt Der Arbeitgeber ist einem solchen Verhalten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung „soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert” ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 – 2 Ta BV 1/74 –, juris). ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ausgangslage: Ausländische Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten, aber kein Deutsch sprechen, werden einen Arbeitsvertrag, der ihnen auf Deutsch vorgelegt wird, nicht verstehen können. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in solchen Fällen übersetzen lassen muss. Zu dieser Problematik hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.03.2014 bereits geäußert. Fall: In dem entsprechenden Fall ging es um einen portugiesischen Kraftfahrer, der für eine Spedition mit ... weiter lesen
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Einen solchen rechtfertigenden Grund stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der ... weiter lesen
• Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen. • Wird eine Änderungskündigung ausgesprochen, so hat der Gekündigte die Möglichkeit diese zu akzeptieren, sie unter Vorbehalt der Wirksamkeit anzunehmen oder sie gänzlich abzulehnen. • Akzeptiert der Arbeitnehmer die Änderungskündigung, so wird er nach Ablauf der Kündigungsfrist zu veränderten Konditionen beschäftigt. • Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ab, so hat dies zur Folge, dass die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung wirkt. Der ... weiter lesen
Manche ausländische Unternehmen legen ihren Mitarbeitern fremdsprachige Arbeitsverträge vor, denen auch keine deutsche Übersetzung zum Zwecke des Verständnisses beigefügt sind. Oder aber deutsche Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer ein, die so schlecht Deutsch können, dass sie die Arbeitsverträge nicht verstehen. In beiden Fällen ist der Arbeitnehmer an die Vereinbarungen gebunden, auch wenn er sie nicht versteht, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.03.2014, 5 AZR 676/12, festgestellt hat. Fremdsprachige Arbeitsverträge - der Sachverhalt Eine deutsche Spedition stellte einen portugiesischen Kraftfahrer mit Wohnsitz in Portugal für den ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 3 Sa 854/10 - Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung Ansprüche der Arbeitnehmerin auf Bonuszahlung in voller Höhe bestätigt. Die Ansprüche der Arbeitnehmerin fielen in den Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. Die Betriebsvereinbarung regelte dann weiter, in welcher Höhe die einzelnen ... weiter lesen
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem sog. Bruttobetrag oder nur aus dem sog. Nettobetrag zustehen. Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber unter Fristsetzung die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung. Das Landesarbeitsgericht hat ihm eine Bruttovergütung nebst 4 % Zinsen "aus dem sich ergebenden Nettobetrag" zugesprochen. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um die Frage, ob der Kläger die Zinsen weitergehend aus dem gesamten zuerkannten Bruttobetrag verlangen kann. Der für die Entscheidung zuständige Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte der Revision des ... weiter lesen
Presseberichten zufolge prüft die Sendeanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MRD) den Fall des MDR-Unterhaltungschefs Udo Foht aus arbeitsrechtlicher Sicht. Wie etwa das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 2.8.2011 aufgrund einer dpa-Meldung berichtet, hat der MDR Strafanzeige gegen den bereits suspendierten Unterhaltungschef wegen verschiedener Vermögensdelikte erhoben. Presseberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Bild.de am 2.8.2011. Was sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Strafanzeige des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer? Hat der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Konsequenzen wegen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens zu befürchten, ... weiter lesen
Erfurt (jur). Kirchliche Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag von den für kirchliche Beschäftigte vereinbarten Vergütungen abweichen. Auch wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) hält, sind davon abweichende Arbeitsvertragsklauseln grundsätzlich wirksam, urteilte am Donnerstag, 24. Mai 2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 308/17). Werde gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, müssten die Kirchen dies selbst ahnden. Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht. Dieses geht auf das im Grundgesetz verankerte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13. Ausgangslage: In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Arbeitnehmern, die in ihrer Freizeit auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken Fotos oder Berichte aus ihrem Arbeitsleben veröffentlichen. Gerade in Zeiten, in denen das Internet für viele noch Neuland ist (nicht nur für die Bundeskanzlerin) und sich noch keine allgemeinen Standards für den Aufenthalt in diesen Bereichen herausgebildet haben, ist besondere Vorsicht geboten. Als im Straßenverkehr die ersten Automobile ... weiter lesen