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(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fast jeder Arbeitnehmer hat heutzutage ein Smartphone, viele wollen auch im Urlaub nicht darauf verzichten. Somit ist man dauerhaft erreichbar, grundsätzlich auch für den Arbeitgeber. Doch muss man für den Chef eigentlich auch im Urlaub erreichbar sein? Erreichbarkeitsklauseln in der Regel unwirksam Um den Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs kontaktieren zu können, greifen Arbeitgeber mitunter zu Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen der Arbeitnehmer für sie erreichbar sein soll. Da der Urlaub aber zwingend der Erholung des Arbeitnehmers dient, sind solche Klauseln in der Regel unwirksam. Es ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.07.2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 67/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich: Seit 2014/2015 kommt es bei den beiden beschwerdeführenden großen, nicht tarifgebundenen Handelsunternehmen zu gewerkschaftlich initiierten Streiks. Die Gewerkschaft zielt auf Anerkennungstarifverträge dieser Arbeitgeber für die einschlägigen Tarifverträge des Einzel- und ... weiter lesen
• Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. • Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. • Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen o zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, o fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, o acht Jahre ... weiter lesen
Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen und Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, der im Hinblick auf sein konkretes Krankheitsbild weniger beanspruchend ist, oder aber dass ihm technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt. Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG? Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.05.2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 25.04.2015 – Az. 1 BvR 2314/12 - entschieden. Die Gesetzesauslegung durch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen