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Sind Sie Arbeitnehmer und werden erfolgsabhängig, etwa nach erfolgten Verkäufen, bezahlt? Oder sind Sie Arbeitgeber und zahlen eine solche Vergütung? Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es auch zulässig ist, gar kein Festgehalt mehr zu bezahlen oder aber die Vertriebsstruktur zu ändern? Dann wird Sie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012, 8 AZR 242/11, interessieren. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Angestellten einer Versicherung, der in den Jahren 1999 bis 2005 aufgrund seiner guten Verkäufe eine Vergütung von ca. EUR 300.000,00 jährlich erzielte, wobei nur ein kleiner Teil von ca. EUR 1.800,00 brutto monatlich Festgehalt war. Im Jahr 2005 wurde dann der ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Nach der Privatisierung eines öffentlichen Krankenhauses kann sich der Erwerber nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Mit einem am Donnerstag, 27. April 2017, verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist (Az.: C-680/15 und C-681/15). Damit zerstreuen sich auch für andere Branchen Arbeitgeber-Hoffnungen, unliebsame Alt-Tarife sogar durch konzerninterne Verkäufe loswerden zu können. Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreis ... weiter lesen
Neben dem Dauerarbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine gängige Form ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu fixieren. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist an besondere Bedingungen, beispielsweise die Schriftform gebunden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist neben der Kündigung ein eigener Beendigungstatbestand für einen Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu einem dauerhaften Arbeitsvertrag, der nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann, ist ein befristeter Arbeitsvertrag von vornherein zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er bedarf daher keiner Kündigung. Teilzeit- und Befristungsgesetz Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund der ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast ein aktuelles Video mit der Frage überschrieben, ob sich Arbeitnehmer schlecht fühlen müssen, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen. Hast du den Eindruck, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage ein schlechtes Gewissen haben? Fachanwalt Arbeitsrecht: Die Frage ist natürlich etwas provokant formuliert und mir so auch noch nicht konkret gestellt worden. Ich erlebe aber immer wieder bei Mandanten auf Arbeitnehmerseite, dass eine Unsicherheit darüber besteht, ob es jetzt wirklich richtig oder ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem sog. Bruttobetrag oder nur aus dem sog. Nettobetrag zustehen. Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber unter Fristsetzung die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung. Das Landesarbeitsgericht hat ihm eine Bruttovergütung nebst 4 % Zinsen "aus dem sich ergebenden Nettobetrag" zugesprochen. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um die Frage, ob der Kläger die Zinsen weitergehend aus dem gesamten zuerkannten Bruttobetrag verlangen kann. Der für die Entscheidung zuständige Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte der Revision des ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Wir hatten in einem vorangegangenen Beitrag schon darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmern bei Straftaten zulasten des Arbeitgebers eine Kündigung droht und dringender Beratungsbedarf besteht. Nun soll es um Straftaten zugunsten des Arbeitgebers gehen. Was soll man sich denn überhaupt darunter vorstellen? Fachanwalt Bredereck: Das kommt tatsächlich in der Praxis gar nicht so selten vor und passiert schneller als man denkt. Wer im laufenden Geschäftsbetrieb z. B. eine Urkundenfälschung begeht, macht sich strafbar, auch wenn der ... weiter lesen
Der 30-jährige deutsche Basketball-Nationalspieler Joshiko Saibou wurde von seinem Verein – den Telekom Baskets Bonn – am 04.08.2020 fristlos gekündigt. Auch (Profi-)Sportler sind dabei als Arbeitnehmer beim Verein als Arbeitgeber beschäftigt – fast wie „normale“ Arbeitnehmer . Die Arbeitsleistung der Spieler ist dabei der Sport , das bedeutet Trainings, öffentliche Auftritte und natürliche Spiele. Der Spieler Joshiko Saibou hat am 01.08.2020 in Berlin an einer großen Corona -Demonstration mit ca. 20.000 Teilnehmern teilgenommen und wurde dabei ohne Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz fotografiert. Bei der Versammlung ging ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute Teil 6: Kammertermin(e) und Urteil Kammertermin - Ablauf: Grundsätzlich gelten alle Ausführungen hinsichtlich des Gütetermins auch ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteilen vom 14. Dezember 2023 zu den Aktenzeichen 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23 die Klagen zweier Arbeitnehmer der Performa Nord gegen fristlose Kündigungen abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Die Kläger waren als Servicemitarbeiter bei Performa Nord im Bereich des Bürgertelefons Bremen beschäftigt. Die als Arbeitgeberin beklagte Freie Hansestadt Bremen, zu der Performa Nord gehört, warf den Klägern vor, in besonders geringem Umfang Telefonanrufe entgegengenommen zu haben. Sie stützt sich auf eine nachträgliche Auswertung der Telefoniezeiten der Kläger in der Zeit von März bis Mai 2023. Der Auswertung hatte der ... weiter lesen