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Experten-Ratgeber
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Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Ca 2950/20 entschieden, dass eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein kann. Die als fristlose Änderungskündigung ausgesprochene Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der hiesigen Form ist rechtswirksam, da ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB besteht. Die außerordentliche Änderungskündigung zur Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt. ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen. Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen . In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen. Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab. Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen . Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich frühzeitig arbeitsuchend melden. Aus § 38 Absatz 1 Sozialgesetzgesetzbuch III (SGB III) ergibt sich für Arbeitnehmer eine Meldepflicht, sobald diese von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalte n. Wenn der Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht verstößt, vermindert eine Sperrzeit das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers . Und damit das nicht passiert, treffen den Arbeitgeber nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III Hinweispflichten . Der Hinweis des Arbeitgebers muss enthalten: frühzeitige Information der Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen Änderungen dieser Zahlungen vornehmen. Eine genaue Bestimmung der Anteile der Sonderzahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei aus diesem Grunde erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) ... weiter lesen
Hannover (jur). Volkswagen darf einem als Islamist verdächtigten Arbeitnehmer nicht fristlos kündigen. Allein der Verdacht der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene kann grundsätzlich weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem am Montag, 12. März 2018, verkündeten Urteil (Az.: 15 Sa 319/17). Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet, so die Hannoveraner Richter. Verdächtiger zur Grenzfahndung ausgeschrieben Im konkreten Fall ging es um einen bei Volkswagen seit September 2008 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Videoaufnahmen als Beweis Geht es um den Vorwurf einer Straftat durch den Arbeitnehmer läuft es oftmals folgendermaßen ab: der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, der Arbeitnehmer erhebt daraufhin innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Im folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Straftat begangen hat. Ein beliebtes Mittel sind dabei Videoaufnahmen, die die Tat zeigen. Angesehen von der Videoüberwachung selbst, ist es auch nicht unproblematisch, deren Ergebnisse zu Beweiszwecken im Prozess zu benutzen. Das Bundesarbeitsgericht ist aber im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 –). Ausgangslage: Gem. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam. Wegen der noch recht frischen Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind die Reichweite und die Auslegung der Einzelvorschriften höchstrichterlich in vielen Fällen noch ungeklärt. Die Gerichte werden noch Jahre damit beschäftigt sein, den Anwendungsbereich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Compliance Manager sollen Rechtsverstöße, insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens, gegen geltendes Recht verhindern. Handelt ein Compliance-Manager objektiv rechtswidrig und wusste um die Rechtswidrigkeit seines Handelns, so kann eine Kündigung wohl zulässig sein, so das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 18.02.2010, Az. 38 Ca 12879/09. Allerdings treffe die Beweislast den Arbeitgeber, wenn der Betroffene keine juristische Ausbildung habe oder andere Mitarbeiter seiner Arbeitsgruppe, ... weiter lesen
Neues Urteil vom EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten – kein Grund zur Panik für Arbeitgeber Urteil des EuGH Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Nur so kann nach Ansicht der Richter überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhepausen eingehalten werden. Heißt dies jetzt, dass die Stechuhr wieder kommt und jeder Gang zur Toilette erfasst werden muss? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Die technische Umsetzung der geforderten Arbeitszeiterfassung dürfte aller Voraussicht nach nicht so kompliziert sein, wie viele auf ... weiter lesen
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb. • Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 - 2 AZR 536/06) noch einmal hingewiesen. ... weiter lesen