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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wichtiger Hinweis für das Schreiben eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags Wer einen Text für einen Aufhebungsvertrag sucht, findet nachfolgend einige Anregungen. Bitte beachten Sie, dass diese nicht vollständig sind. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Die nachfolgenden Muster enthalten nur Standardformulierungen, die eine rechtssichere Formulierung erleichtern sollen. Die Verwendung des Musters ersetzt keine Beratung durch einen Spezialisten, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aufhebungsvereinbarung setzt Einverständnis des Arbeitnehmers voraus Eine ... weiter lesen
• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen
Spiegel-Online berichtet am 29.7.2011, dass eine beim Konzern Volkswagen durchgeführte Untersuchung ergeben habe, dass Vorgesetzte den Krankenstand ihrer Mitarbeiter „mitnehmen", wenn sie von einer Abteilung in die andere versetzt werden. Spiegel-Online berichtet auch, dass der Fahrzeughersteller MAN bei seinen Mitarbeitern weltweit Fragebögen ausfüllen lässt, in denen deren Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und mit dem Chef im Rahmen einer Evaluation erfragt wird. Spiegel-Online zitiert den Personalvorstand des Unternehmens: „Wir müssen offen darüber sprechen, ob die Vorgesetzten Teil der Lösung oder Teil des Problems sind." Es stellt sich die Frage, ob sich durch die Evaluation von ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer unterzeichnen voreilig, in einer Drucksituation, auf Zwang des Arbeitgebers , überrumpelt oder unüberlegt einen Aufhebungsvertrag . Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer dann, was sie unternehmen können, wenn sie den Aufhebungsvertrag doch nicht unterzeichnen wollten. Geisteszustand Ein Aufhebungsvertrag kann deswegen unwirksam sein, wenn ein Arbeitnehmer die Annahme des entsprechenden Vertragsangebots in einem Zustand vorübergehender Störung ihrer Geistestätigkeit im Sinne von. § 105 Abs. 2 Alt. 2 BGB erklärt hat und die Willenserklärung deshalb nichtig ist. Hier ist die Messlatte sehr hochgesteckt, denn der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 1210/14 . Ausgangslage: Das WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sieht in § 2 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und der Arbeitnehmer überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Fall: Elf Jahre lang war ein Mathematiker an der Universität Gießen mit insgesamt 16 ... weiter lesen
Der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte angekündigt bis zu 80 der 170 Filialen zu schließen, tatsächlich werden es nun wohl 62 Warenhäuser , die geschlossen werden, die betroffenen Standorte werden am 19.06.2020 bekannt gegeben. So vermutete man anfangs bundesweit den Jobverlust von 5.000 Arbeitnehmern , nun werden es ca. 6.000, die am 19.06.2020 gekündigt werden! Galeria Karstadt Kaufhof verständigt sich nun mit Arbeitnehmer -Vertretern auf einen Sanierungsplan. Es werden nach Angaben von Verdi aber wohl weniger Häuser geschlossen, als man schon befürchtete. Die tagelangen Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Vertretern der Arbeitnehmer ist ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen
Die Klägerin war für den beklagten Verein u.a. auf der Grundlage des Vertrags vom 25.04.2006 in dessen Museum als Kustodin oder Museumshüterin tätig. Mit ihrer Klage hat sie sich bei dem Arbeitsgericht Solingen gegen die erfolgte Kündigung des Vertrages vom 25.04.2006 gewehrt und die Zahlung von knapp 50.000,00 Euro an Vergütung gefordert. Sie hat gemeint, sie sei für den beklagten Verein als Arbeitnehmerin tätig gewesen. Das Arbeitsgericht Solingen hat sich in Bezug auf die Vergütungsklage für unzuständig erklärt, weil kein Arbeitsverhältnis gegeben sei, und den Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar. Behinderung der Betriebsratstätigkeit: Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris). Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Behinderung durch ... weiter lesen
Bremen (jur). Ein Polizeianwärter und Beamter auf Probe muss bei mehrfacher Ruhestörung wegen lautem Sex im Whirlpool auf dem Balkon und wegen des Herumschießens mit einer Softair-Pistole mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 2. August 2018, veröffentlichten Beschluss entschieden und den Antrag des Beamten, die sofortige Vollziehung der Entlassung auszusetzen, abgelehnt. (Az.: 2 B 174/18). Konkret ging es um mehrere, teils pikante Polizeieinsätze bei ihrem Kollegen auf Probe. Zwischen dem 16. Oktober 2017 bis zum 11. Februar 2018 bekam der Mann sechsmal Polizei-Besuch, weil sich Nachbarn über seine Ruhestörungen ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Sperrzeit bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Während dieser Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt. Keine Sperrzeit bei Kündigung aus wichtigem Grund Eine Sperrzeit droht allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer nachweislich aus wichtigem Grund gekündigt hat. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn man mit seinem Ehepartner zusammenleben möchte und daher umziehen muss. Weiteres Beispiel: Bei nachweislichem Mobbing ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -). Ausgangslage: Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen