

Rechtsanwälte und Kanzleien
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers:
Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden.
Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant:
Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Verdachtskündigung handelt es sich um eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Dafür müsse dieser wohl den Verdacht haben, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat. In dem von dem BAG zu entscheidenden Fall soll ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt haben. Nachdem dem Arbeitgeber anscheinend bekannt geworden ist, dass gegen den Arbeitnehmer strafrechtlich ermittelt wird und auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl der Auftraggeber für die Abgrenzung der freien Mitarbeiter von Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern nicht entscheidend.
Auch bei mehreren Tätigkeiten wird einzeln geprüft. Es erfolgt eine separate Prüfung für jede einzelne Tätigkeit des ... weiter lesen
Schutz vor Gefahren für Leib und Leben und Gesundheit von Mutter und Kind
• Während der Schwangerschaft müssen keine Arbeiten zu verrichtet werden, für die ein Beschäftigungsverbot gilt.
• Verboten sind schwere körperliche Arbeiten oder der Umgang mit giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben.
• Arbeiten, bei denen man sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm (gelegentlich mehr als zehn Kilogramm) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat) muss.
• Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Die Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit nehmen zu. Im Fokus der Deutschen Rentenversicherung sind auch die Krankenhäuser und die Frage, wie das dortige Personal einzuordnen ist. In einem vorherigen Beitrag hatte ich bereits zu Krankenpflegern, Krankenschwestern und dem vergleichbaren Personal Stellung genommen, die von der Rechtsprechung vornehmend als Arbeitnehmer eingeordnet werden. Wie verhält es sich nun bei Ärzten? Ist eine Beschäftigung von Ärzten als freie Mitarbeiter möglich oder sind diese eigentlich immer Arbeitnehmer?
Prüfung des Vertrags auf Scheinselbstständigkeit ... weiter lesen