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Der Kläger wurde ab dem 1. Juni 1999 bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 10. März 1999 erfolgte die Einstellung unter der Bedingung, dass er eine Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp erwirbt. Die Beklagte erklärte sich bereit, die dem Kläger durch den Besuch einer externen Flugschule entstehenden, darlehensfinanzierten Ausbildungskosten in Höhe von 34.000 DM einschließlich der Zinsen zu erstatten. Die Rückzahlung war auf drei Jahre verteilt, wobei jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ein Drittel der Ausbildungskosten fällig sein sollte. Nachdem der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 30. November 2000 gekündigt hatte, verlangte er die Erstattung des Restbetrags der von ihm ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, 10 TaBV 65/14. In dem Verfahren geht es um die Frage einer unzulässigen Einflussnahme des Arbeitgebers auf eine Betriebsratswahl. Folgendes hatte sich nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf in einer Pressemitteilung ereignet: Der Kandidat einer Liste hatte über Facebook die Arbeitskollegen einer anderen Liste diffamiert. Daraufhin folgte die Strafanzeige durch den Listenführer der anderen Liste wegen Beleidigung, der zudem auch die Personalabteilung des Arbeitgebers in Kenntnis setzte. Er fügte den Screenshot eines älteren Posts ... weiter lesen
Überstundenvergütung und Arbeitsvertrag bei (leitenden) Angestellten Ohne die ausdrückliche Vereinbarung, Überstunden leisten zu müssen, ist der Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Solche Regelungen finden sich außer in Tarifverträgen hauptsächlich in Arbeitsverträgen. Allerdings ist nicht immer klar, welche dieser Regelungen zulässig sind. Bei einem Vertrag mit einem Angestellten ist darauf zu achten, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem regulären Gehalt oder vergleichbare Regelungen unwirksam ist (vgl. BAG , Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10). Hintergrund ist, dass für den Arbeitnehmer erkennbar ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt. Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann. Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 21.09.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 599/19 entschieden, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu erwarten ist, wenn der Arbeitnehmer im Prozess bewusst wahrheitswidrig vorträgt. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn eine vom Arbeitgeber erklärte Kündigung nicht gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist und Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Als ... weiter lesen
Wenn in einem Arbeitsvertrag auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT verwiesen wird, im übrigen aber die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands (AVR) gelten sollen, ist damit nicht die Anwendung auch der Arbeitszeitregelungen des BAT vereinbart worden. Der Abschluss eines Tarifvertrages im öffentlichen Dienst, der die befristete Absenkung der Arbeitszeit und – proportional – der Vergütung bei Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen regelt, führt deshalb nicht dazu, dass auf Grund der arbeitsvertraglichen Regelung auch die Arbeitszeit entsprechend abzusenken ist. Die Höhe der Vergütung für die hiernach unverändert zu leistende Arbeitszeit richtet sich nach derjenigen ... weiter lesen
KURZINFO: Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In der Praxis wird ein häufiger Beweggrund für den Arbeitgeber, über eine Kündigung nachzudenken, darin liegen, dass er mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. Oftmals greift man dann aber doch, wenn möglich, zu einem anderen Kündigungsgrund, beispielweise einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung gestaltet sich nämlich überaus schwierig. Darlegung einer Schlechtleistung oft schwierig Das beginnt schon mit dem Problem, was eigentlich als Schlechtleistung durchgehen soll. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, darf er sich später nicht bloß darauf beschränken zu bestreiten, dass es ... weiter lesen