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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
Lebenspartner von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, denen eine Versorgungszusage entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gewährt wurde, steht eine Hinterbliebenenrente zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009, AZ 3 AZR 294/09 entschieden. Ein Arzt war als Geschäftsführer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig. Der Dienstvertrag war als Arbeitsvertrag ausgestaltet, es wurde jedoch an vielen Stellen auf die für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen verwiesen, so auch bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vor seinem 65. Lebensjahr ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann ein. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach, wie sie sich im Falle einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten sollen. Zuletzt wurde auch auf deinem YouTube-Kanal wieder nachgefragt. Welche Tipps kannst du Arbeitnehmern geben? Fachanwalt Bredereck: Die erste Überlegung ist in diesen Fällen immer, warum gibt es die Abmahnung vom Arbeitgeber? Ich habe in der Praxis im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Abmahnungen erlebt, die man als Arbeitnehmer auch unterschiedlich ernst nehmen sollte. Manchmal wollen Arbeitgeber einfach nur Dampf ablassen, nachdem ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen. Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Problem der Scheinselbstständigkeit – tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich: Das Problem im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit besteht in der Praxis oftmals darin, dass zwar Verträge mit „freien Mitarbeitern“ abgeschlossen wurden, tatsächlich die Mitarbeiter aber deutlich stärker eingegliedert werden, als in den Verträgen vorgesehen. Der Vertragsinhalt und die Vertragsbezeichnung in der Gesamtschau sind zunächst Indizien für das Vorliegen eines bestimmten Vertragstyps. In der arbeitsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat vor kurzem die Polizeidienstvorschriften dahingehend geändert, dass Polizisten ihre Tattoos nun im Dienst sichtbar zeigen dürfen. Auch im Arbeitsrecht sorgt das Thema Tattoos oder auch Piercings bei der Arbeit immer wieder für Diskussionsstoff. Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten, diese sichtbar zu zeigen? Tattoos als Privatangelegenheit: Die Anzahl an tätowierten Arbeitnehmern wird immer größer. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Privatangelegenheit, die Sache des jeweiligen Mitarbeiters ist. Etwas anderes ergibt sich bestimmten Branchen mit ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. „Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“ Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 107/12. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters, dass der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Im vorliegenden Fall waren diese Rückstände der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wann sind Arbeitnehmer Low Performer? Als Minderleister, Low Performer oder Schlechtleister werden Arbeitnehmer bezeichnet, die hinter der durchschnittlichen Arbeitsleistung zurückbleiben, die von Arbeitnehmern in ihrer Position erwartet wird. Arbeitgeber werden in solchen Fällen oftmals an eine Kündigung denken, haben es damit aber nicht einfach. Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg Das Problem für Arbeitgeber besteht zunächst einmal schon darin, dass Arbeitnehmer im Gegensatz zu Werkunternehmern keinen bestimmten Erfolg schulden. Sie sind vielmehr grundsätzlich nur zu einer Leistung ... weiter lesen
Rostock (jur). Gibt es Streit um die Arbeitsleistung im Homeoffice, ist zunächst der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2023 entschieden (Az.: 5 Sa 15/23). Danach gelten beim Homeoffice dieselben Grundsätze wie am betrieblichen Arbeitsplatz auch. Es gab damit der Klage einer Pflegemanagerin statt. Sie ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss Medizinpädagogik. Ihre Arbeitgeberin betreibt eine Tagespflegeeinrichtung sowie eine Einrichtung des betreuten Wohnens. Die Klägerin hatte insbesondere die Aufgabe, das Qualitätshandbuch und andere für das Pflegemanagement erforderliche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 – 2 O 329/13 –, juris . Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten ... weiter lesen