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Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Gewerkschaften müssen ihre Führungsspitze diskriminierungsfrei wählen. Das hat am Donnerstag, 2. Juni 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen eine Gewerkschaft in Dänemark entschieden (Az.: C‑587/20). Das Grundrecht auf Nichtdiskriminierung gehe der Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften vor. Damit verwarf der EuGH eine Satzungsklausel der dänischen Angestelltengewerkschaft HK. Sie hat nach eigenen Angaben rund 220.000 Mitglieder und ist damit die zweitgrößte Gewerkschaft für Angestellte in Dänemark. Gegliedert ist die Gewerkschaft in die Bereiche Einzelhandel sowie öffentliche und private Verwaltung. Die Satzung sieht für die ... weiter lesen
Arglistige Täuschung: Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit Die Parteien schlossen am 3. Mai 2000 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wonach die Klägerin als Wäschereigehilfin beschäftigt werden sollte. Unter § 8 des von der Beklagten aufgesetzten Vertrags versicherte die Klägerin, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihre Ärztin bereits am 11. April 2000 eine Schwangerschaft festgestellt. Am 19. Mai 2000 informierte die Klägerin die Beklagte über die Schwangerschaft. Daraufhin focht die Beklagte mit Schreiben vom 8. Juni 2000 den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, daß ihr Arbeitsverhältnis durch die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 452/17 entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird, das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung kommt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 29/19 vom 21.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe. Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit: Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmal keine Merkmale eines Arbeitsvertrages enthalten. Sonst wird ein Prüfer natürlich direkt dazu verleitet, sich das Vertragsverhältnis genauer anzusehen. Außerdem wird es ein freier Mitarbeiter, der später doch lieber Arbeitnehmer sein will, mit einem solchen Vertrag vor dem Arbeitsgericht ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15). Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 21.02.2019 zum Aktenzeichen: 1 Ca 1909/18 entschieden, dass angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen Nr. 1/2019 vom 18.06.2019 ergibt sich: Die Klägerin ist als Helferin im sozialen Dienst eines von der Arbeitgeberin betriebenen Altenheims beschäftigt. Mit der Anweisung ihrer Arbeitgeberin, die ihr das Tragen ihrer Gelnägel im Dienst untersagte, war die Klägerin nicht einverstanden. Sie machte geltend, dass die Anweisung sich auch auf ihr persönliches ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Fertigen Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen an und drohen in der Folge mit der Veröffentlichung der Aufnahme, kann dies zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11). Nach Ansicht des Arbeitsgerichts handelt es sich bei dem Mitschnitt des Personalgespräches per Handy und der anschließenden Drohung die Aufnahme zu veröffentlichen um die Beurkundung des ... weiter lesen
Verzicht auf Urlaubsabgeltung / Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag u. a. Beendigungstatbestände) treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Abreden darüber, wie sie mit nicht genommenem Urlaub umgehen. Solche Ansprüche werden beispielsweise direkt in einem Aufhebungsvertrag geregelt oder sind Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Geregelt wird die Frage, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist, da der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in natura" nicht mehr genommen werden kann. Bezüglich dieses Abgeltungsanspruchs ... weiter lesen
Die MBDA Deutschland GmbH ist ein deutsches Rüstungsunternehmen. Als rechtlich eigenständige hundertprozentige Tochter der europäischen und global agierenden MBDA erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 300 Millionen Euro. Etwa die Hälfte des Umsatzes stammt dabei aus transatlantischen Kooperationsprogrammen. Neben dem Hauptsitz in Schrobenhausen hat das Unternehmen noch Standorte in Aschau am Inn und Ulm. Das Unternehmen der Verteidigungsindustrie entwickelt, produziert und wartet Lenkflugkörpersysteme, Komponenten und Subsysteme für Luftwaffe, Marine und Heer. Nun verzögert sich ein Milliardenauftrag der Bundeswehr , so dass MBDA eine ... weiter lesen