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Die vorstehend geschilderte Problematik lässt uns folgende Maxime ergreifen: - Die Arbeitsverträge werden übersichtlich gestaltet. - Die Arbeitsverträge enthalten nur notwendige Regelungen. - Die Arbeitsverträge enthalten nur wirksame Regelungen. Die Klauseln, die wir verwenden, sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft worden und falls dies noch nicht passiert ist, werden die Regelungen so formuliert, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten. D. Instrumente von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck für die Arbeitsvertragsgestaltung 1. Checklisten Checklisten helfen dabei, zu prüfen, welcher Bedarf an Regelungen im Unternehmen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit demnach erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Dies bedeutet, dass auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen bleibt. Hiervon ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann. Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), dass wenn eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung allein auf dem Umstand beruhe, dass der Arbeitnehmer eine Frage des Arbeitgebers hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe, eine Kündigung des Arbeitgebers als unwirksam zu erachten sei. Bei einer Frage nach dem strafrechtlichen Hintergrund soll es sich nach Auffassung des BAG um eine unzulässige Frage handeln. Sofern der ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden. • Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle. • Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mitarbeiter des Energiekonzern RWE sollen laut Pressemitteilungen auf Facebook gegen Umweltaktivisten ausfällig geworden sein. Arbeitnehmer, die so etwas selbst im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers tun, riskieren neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch ihren Arbeitsplatz. Das zeigt dieser Fall sehr gut. Den Pressemeldungen zufolge hat sich RWE von diesen Äußerungen seiner Mitarbeiter distanziert. In Postings auf Facebook wurden wohl auch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt. Arbeitnehmer setzen sich immer dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus, wenn ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Mainz (jur). Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern können Unternehmen nicht die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gering halten. Denn regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen hier ebenso wie die Stammbelegschaft mit, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli 2015 entschied (Az.: 8 TaBV 34/14). Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in größeren Betrieben Anspruch auf „Freistellungen“. Die betreffenden Betriebsratsmitglieder müssen ihrer regulären Tätigkeit nicht mehr nachgehen und können sich voll der Betriebsratsarbeit widmen. Ab ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht mit Vor- und Nachteilen verbunden. Für beide Parteien gilt es also, im Einzelfall genau zu überprüfen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen solchen Aufhebungsvertrag die beste Option ist. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag Der zentrale Vorteil des Arbeitgebers besteht darin, dass der Arbeitnehmer mit Abschluss des Aufhebungsvertrags auf seinen Kündigungsschutz und eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Nachteil: Der Arbeitnehmer hat im ... weiter lesen
Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.03.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 277/16. Bei der früheren, inzwischen insolventen Arbeitgeberin des Klägers galt eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung eines Übergangszuschusses. ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine der drei Arten von Kündigungen , die ein Arbeitgeber aussprechen kann. Sie erfolgt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt . In diesem Ratgeber möchten wir dir einen Überblick darüber geben, was eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wann sie gerechtfertigt ist und wie du dich im Fall einer solchen Kündigung verhalten solltest. Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung ? Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Mitarbeiter durch sein Verhalten die Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfüllt. Dazu zählen etwa Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, Mobbing , ... weiter lesen