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Rechtsanwalt in Kemberg - Arbeitsrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Recht des Betriebsübergangs, normiert in § 613a BGB, ist stark geprägt durch europarechtliche Entwicklungen (RL 2001/23/EG). Ein Betriebsübergang soll demnach vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden sei, die trotz des Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt habe. Dies wird anhand verschiedener Kriterien ermittelt, wie beispielsweise der Übernahme von Betriebsmitteln, der Belegschaft oder anhand der Ähnlichkeit der ausgeübten Tätigkeiten. Folge des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist im Normalfall der ... weiter lesen
Das Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 20.08.2019 zum Aktenzeichen B 2 U 1/18 R entscheiden, dass ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, gesetzlich unfallversichert ist. Aus den Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts Nr. 34/35 vom 16.082019/20.08.2019 ergibt sich: Der Kläger, der sich auf eine Stelle als Lkw-Fahrer bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen beworben hatte, vereinbarte im Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmer, einen „Probearbeitstag“ zu absolvieren. Der Kläger sollte mit dem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln; eine Vergütung sollte er dafür nicht erhalten. Der ... weiter lesen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen oftmals Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, in dem die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dies geschieht außergerichtlich oft zur Vermeidung einer Kündigung, oftmals aber auch vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen. Die Parteien einigen sich dann über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Oft wird zusätzlich auch vereinbart, dass der Arbeitnehmer auch vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann durch einseitige Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies soll dem Arbeitnehmer den schnelleren Wechsel in ein neues ... weiter lesen
Erfurt (jur). Der Streit um die Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV geht in eine neue Runde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Dienstag, dass der Mindestlohn und das Tarifeinheitsgesetz nicht zu niedrigeren Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft geführt haben (Az.: 1 ABR 37/16). Weil in der Vorinstanz das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg davon aber ausgegangen war, muss es die Tariffähigkeit der DHV erneut prüfen. Die „DHV – die Berufsgewerkschaft“ hat ihren Sitz in Hamburg und ist dem Christlichen Gewerkschaftsbund angeschlossen. Nach eigenen Angaben hat sie 75.000 Mitglieder, DGB-Gewerkschaften gehen dagegen von höchstens 10.000 Mitgliedern ... weiter lesen
Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen: die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei einer wiederholten Bewerbung jedes Mal neu mitgeteilt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 -. Fall: Der Kläger, ein schwer behinderter Mensch, hatte sich innerhalb sehr kurzer Zeit zweimal um verschiedene Stellen beim selben Arbeitgeber beworben. Jedenfalls bei der zweiten Bewerbung hatte er die Schwerbehinderung nicht konkret angegeben. In den Anlagen war allerdings eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgesandt worden. Nachdem der Kläger mit seiner ... weiter lesen
• Meistens kann der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres seinen Urlaubswunsch in eine vom Arbeitgeber erstellte Urlaubsliste eintragen, oder einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber hat in der Regel den Urlaub daraufhin zu gewähren, es sei denn, dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen. • Kollidieren die Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmer, und ist es dem Arbeitgeber nicht möglich alle zur gleichen Zeit zu beurlauben, so muss abgewogen werden, welchem Urlaubswunsch stattgegeben wird. Hierbei wird unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und des Kindes, die Lage des bisher gewährten Erholungsurlaubs, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar. Abstufung nach Grad der Behinderung Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.12.2020 zum Aktenzeichen Sa 494/20 entschieden, dass eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung nicht geeignet ist, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen. Die fristlose Kündigung ist nicht mangels eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB unwirksam. Die Tatsache, dass die vom Kläger falsch aufgeschriebene Arbeitszeit nur wenige Minuten von der real geleisteten Arbeitszeit abweicht, lässt den Vertragspflichtverstoß der Verschleierung des Fehlverhaltens nicht in einem milderen Licht erscheinen. Denn bei der Frage der Wirksamkeit einer ... weiter lesen