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Erfurt (jur). Wird einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub noch für die Zeit nach Ende der Befristung gewährt, verlängert dies nicht den Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Verlängerungsregelung gelte nur bei einer „Fortsetzung der Arbeitsleistung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag, 12. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 AZR 266/22). Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt ein Arbeitsverhältnis „als auf unbestimmte Zeit verlängert“, wenn es nach Ablauf der Vertragsdauer „mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt“ wird und dieser „nicht unverzüglich widerspricht“. Im Streitfall geht es um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Mehrfach war er als ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck zu den Rechten der Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen des Arbeitgebers. Die Konzernspitze will das Unternehmen "besser, schneller, billiger" machen. Darf ein Arbeitgeber in solchen Fällen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen? Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen zum Zwecke des Stellenabbaus aussprechen. Die Frage ob eine solche Kündigung Bestand hat, muss immer im Einzelfall geklärt werden. Was ist einem Arbeitnehmer zu empfehlen, der eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat? Arbeitnehmer, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Für Abfindung Kündigungsschutzklage erheben: Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommen hat, sollte umgehend Kündigungsschutzklage erheben, sofern das Kündigungsschutzgesetz bei ihm Anwendung findet (Voraussetzung: regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt). Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam war. Immer wieder stellen Arbeitnehmer dann die Frage, was das Ganze soll, wenn sie doch überhaupt nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werden wollen. Häufig kommt es ihnen dann ja ... weiter lesen
Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch wenn Arbeitgeber ordnungsgemäß über Urlaub informiert und belehrt hat Neues Urteil Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt. Nach dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert hat, ihn ... weiter lesen
• Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Personalrat kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, Einigungsstelle genannt. • Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die von Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt worden sind. Zusätzlich hat die Einigungsstelle einen unparteiischen Vorsitzenden. Die Wahl des Vorsitzenden müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam treffen. Gibt es über den Vorsitzenden keine Einigung, wird er vom Arbeitsgericht bestellt. • Die Einigungsstelle trifft ihre Beschlüsse nach einfacher Stimmmehrheit. Bei Abstimmungen wird der Vorsitzende seine Stimme erst geben, wenn es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen? Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. Januar 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. Dezember 2000 als auch am 1. Januar 2001 bei der Deutschen Post AG unbefristet beschäftigt waren, wird eine aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung dauerhaft durch die Zahlung von Besitzstandszulagen ausgeglichen (§ 23 ETV-Arb). Die zu diesem Zeitpunkt befristet Beschäftigten sind hiervon ausgenommen. Das verstößt gegen § 4 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz. Diese Vorschrift regelt auch für den Bereich des Entgelts ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Es geht mit schnellen Schritten auf die Weihnachtszeit zu – eigentlich ein schöner festlicher Anlass. Aber viele Arbeitgeber schicken zum Jahresende vor Weihnachten auch noch Kündigungen raus. Warum das? Fachanwalt Bredereck: Es ist richtig, dass viele Firmen zu Weihnachten noch Mitarbeiter kündigen. Das ist für Arbeitnehmer natürlich unglaublich bitter, auf Arbeitgeberseite aber gut für die Bilanz. Zum Jahresende checken viele ihre Zahlen und schauen, wo sich Kosten sparen lassen. Ein erheblicher Kostenfaktor sind ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen "über Jahre hinweg drangsaliert", wobei die Attacken von "verbalen Entgleisungen" bis hin zu "gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen" gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau" bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten", so berichtete der Spiegel. Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -. Ausgangslage: Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau unzulässig. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ungeklärt war bislang die Frage, wann der Schutz im Falle einer künstlichen Befruchtung ... weiter lesen