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Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg ist eine börsennotierte Textil-Einzelhandelskette mit insgesamt 142 Geschäften in Deutschland . Adler Modemärkte zählt zu den größten Textileinzelhandelsketten in Deutschland und beschäftigte 4.203 Arbeitnehmer , zuletzt immerhin noch 3.350 Arbeitnehmer . Adler hat durch die Schließungen des Einzelhandels während der Corona -Pandemie hohe Verluste eingefahren und ist nun insolvent. Bei Adler plant man die Insolvenz in Eigenverwaltung, wobei der Vorstand weiter im Amt bleibt, aber bei seiner Arbeit von einem sogenannten Sachwalter unterstützt und beaufsichtigt wird. Kurzarbeit und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Bei einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Tätigkeit durch den Arbeitgeber hat letzterer einen Unterlassungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich in Extremfällen sogar strafbar machen. Der Betriebsrat muss dafür nicht unbedingt direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt werden. Auch Äußerungen gegenüber der Belegschaft können indirekt eine unzulässige Behinderung darstellen. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat demnach nicht diskreditieren. Auch ist es unzulässig, den Mitarbeitern mit Nachteilen zu drohen, wenn sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Der angekündigte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht oder durch eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Aufhebungsvertrags. • Bei Kündigung durch Arbeitgeber unterscheidet man grundsätzlich drei Arten von Kündigungen: o Betriebsbedingte Kündigungen o Verhaltensbedingte Kündigungen o Personenbedingte Kündigungen und • Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 2/19 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein kann, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.03.2015, Aktenzeichen 10 Sa 1005/14. Ausgangslage: Werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, haben sie in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es (weniger) Krankengeld. Was ist aber wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, sondern an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnimmt? Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion des Landes Niedersachsen. Im Jahre 2013 unterzog sie sich einer dreiwöchigen ambulanten Vorsorgekur auf der Insel ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 –, juris . Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein. Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen). Kein Grund für eine Kündigung besteht, ... weiter lesen
Der Profi-Sportler Joshiko Saibou wurde von seinem Verein die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil er in Berlin an einer Anti- Corona -Demonstration teilnahm und dabei keinen Mund-Nasen-Schutz trug und nach Ansicht des Vereins auch keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhielt. Der Verein als Arbeitgeber des Basketballspielers als Arbeitnehmer hat diese Teilnahme zur Begründung seiner fristlosen Kündigung angeführt. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dann kündigen darf, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Corona -Infektion in Kauf nimmt. Ein Arbeitgeber könnte hier argumentieren, dass er aus Fürsorgepflicht den ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin. Wie sind Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz vor extremer Hitze geschützt? Welche Pflichten treffen Arbeitgeber? Gesetzliche Grundlage: Aus dem Gesetz ergibt sich zunächst nicht viel. Arbeitgeber müssen nach § 618 Abs. 1 BGB den Arbeitsplatz so ausgestalten, dass Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. Konkrete Maßnahmen werden vom Gesetz aber nicht vorgegeben. Die entsprechende Vorschrift findet sich so auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstättenrichtlinie ... weiter lesen
Corona-Virus und die rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht und Vertragsrecht: Vom Lohnanspruch bzw. Lohnausfall von Arbeitnehmern bzw. Verdienstausfall von Selbständigen u. Freiberuflern bei einer Quarantäne oder staatlich angeordneten Schließung, geschlossenen Kitas, Kurzarbeit, Abbau von Überstunden und Urlaub, Home Office, Dienstreisen, Informations- und Fürsorgepflichten und Störungen im Betriebsablauf bis hin zu Lieferverzug und der Stornierung von Verträgen bzw. Absage von Veranstaltungen Befugnisse der staatlichen Behörden (Kontrollen, Ausgangssperren, Einreiseverbote, Quarantäne) Welche Maßnahmen die Behörden in Bezug auf die Eindämmung des ... weiter lesen