Orte
Rechtsanwalt für Handelsrecht in Bulgarien




Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Handelsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der unter anderem für das Recht der Handelsvertreter zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über das Verhältnis zweier Klagen entschieden, die die beiden Partner eines Handelsvertretervertrages wechselseitig gegeneinander zunächst im Ausland und dann im Inland erhoben haben.
Die in Deutschland ansässige Klägerin war für die Beklagte, die ihren Sitz in Italien hat, als Handelsvertreterin tätig. Nach Meinungsverschiedenheiten kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos. Als diese widersprach, erhob die Beklagte in Italien Klage, mit der sie unter anderem die Feststellung begehrt, daß für ihre Kündigung ein wichtiger Grund bestanden habe. Später verklagte die Klägerin die Beklagte in Deutschland auf Schadensersatz ... weiter lesen
Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über das Verfahren der Registrierung in der Agentur für Wirtschaftsregister ist, unter anderem, vorgesehen, dass ab Hälfte Mai 2023 die Bestimmung angewandt wird, die die elektronische Form der Gründung als die einzige mögliche Weise der Gründung der Gesellschaften vorsehen.
Also, beginnend vom 17. Mai dieses Jahres, wird Agentur für Unternehmensregister (nachfolgend: APR) die Anmeldungen zur Gründung der Gesellschaft ausschließlich in elektronischer Form annehmen. Das bedeutet, dass sich in der neu entstandenen Situation auch ausländische Staatsbürger anzupassen haben, die beabsichtigen eine Gesellschaft in Serbien zu gründen, unabhängig ... weiter lesen
BGB §§ 1643, 1821, 1822 ; ZPO §§ 170 Abs. 1, Abs. 2, 176, 929 Abs. 2
1. Zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstücksgeschäftes mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der ein Minderjähriger beteiligt ist.
a) Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Verwaltung eines eingebrachten Grundstücks ist, bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §§ 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB.
b) Geschäfte der Gesellschaft, die durch den Gesellschaftszweck gedeckt sind, sind von der familiengerichtlichen Genehmigung des Gesellschaftsvertrages erfasst und bedürfen daher grundsätzlich keiner eigenen Genehmigung.
c) Ist ein ... weiter lesen