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EU Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien in Dänemark ohne Genehmigung durch das Justizministerium erwerben.
In der EU ist es verboten den Erwerb von Immobilien in einem anderen EU-Land zu behindern. Jedoch hat Dänemark besondere Regeln. Diese Regeln stammen aus der Zeit des Beitritts Dänemarks zur EU, als es Dänemark erlaubt wurde, besondere Regeln aufrecht zu erhalten.
Die allgemeine Regel besagt, dass für Sie, wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Dänemark haben und früher auch nicht insgesamt 5 Jahre in Dänemark gewohnt haben, die Genehmigung des Justizministeriums erforderlich ist, um Immobilien in Dänemark zu erwerben.
Das gilt auch für ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten.
Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Für die Einträge in deutschen Grundbüchern sind ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig. Wie am Donnerstag, 3. April 2014, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, gilt das selbst dann, wenn der hinter dem Grundbucheintrag stehende Streit um ein Vorkaufsrecht zuvor schon bei einem Gericht im EU-Ausland anhängig wurde (Az.: C-438/12).
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat über ein Grundstück in München zu entscheiden. Es gehört zwei Eigentümerinnen. Die eine hatte bereits einen Kaufvertrag mit einem Interessenten in Italien geschlossen. Die Andere beruft sich aber auf ein Vorkaufsrecht und übte dieses auch aus. ... weiter lesen