Orte
Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bulgarien
1113 Sofia
Bulgarien
https://www.penkov-markov.eu/de
Rechtsanwälte der Kanzlei


1463 Sofia
Bulgarien
www.ruskov-law.eu
Rechtsanwälte der Kanzlei

Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Immobilienrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der offenen Immobilienfonds vielfach zu Enttäuschungen für die Anleger. Die negativen Entwicklungen der Fonds entsprachen nicht den Erwartungen der Anleger, insbesondere da zum Beispiel versprochene Renditen nicht erwirtschaftet wurden und mehrere der offenen Fonds auch geschlossen wurden. Vielen Anlegern sollen in dem Beratungsgespräch im Rahmen der Zeichnung des betreffenden Fonds bestehende Risiken verschwiegen worden sein. Auch über Rückvergütungen ... weiter lesen
Einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz hat der BGH mit einer aktuellen Entscheidung vom 19.12.2014 (V ZR 194/13) geleistet.
Nicht selten scheitert eine Inanspruchnahme des Verkäufers einer Immobilie daran, dass dieser Vermittler einsetzt und sich sodann darauf beruft, dass deren (fehlerhafte) Angaben und Auskünfte oder Empfehlungen ihn nichts angingen.
Der BGH hat nun in genannter Entscheidung klargestellt, dass im Falle einer Beratung im Zuge der Vermittlung eines Immobilienkaufes, welche einem Makler oder Vermittler überlassen worden ist, der stillschweigende Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Betracht kommt, insbesondere wenn die individuelle Beratung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 12.11.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine Betriebskostenabrechnung auch bei der Schätzung des Verbrauchs formell ordnungsgemäß ist (AZ.: VIII ZR 112/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der BGH führte aus, es komme nicht darauf an, ob die Kosten für den jeweiligen Mieter geschätzt werden oder auf tatsächlich abgelesenen Messwerten beruhen. Zudem sei im Rahmen einer Schätzung auch nicht entscheidend, ob die Schätzung des Wärme- oder Wasserverbrauchs dem Maßstab entspricht der anzuwenden ist, wenn beispielsweise das ... weiter lesen