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Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina
Was versteht man unter Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina?
Unter Ehevermögen versteht man das ganze Vermögen, das die Eheleute während der Ehe erworben haben, sowie alle Einnahmen aus diesem Vermögen. Der Begriff des Ehevermögens wird infolge der Ehescheidung aktuell. Während der Ehescheidung wird neben der Vormundschaft für die Kinder auch das Ehevermögen der Exeheleute geregelt.
Was zählt alles zum Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina?
Zum Ehevermögen werden Geschenke von dritten Personen während der Ehe (Geldbeträge, Sachgeschenke, Hilfe durch Dienstleistungen) gezählt ... weiter lesen
Inkasso Bosnien-Herzegowina
Zahlung ist eines der wichtigsten Probleme der modernen Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina von dem alle Rechtssubjekte aber auch andere betroffen sind. Darum ist es am besten alles vorzubeugen, indem man regelmäβig die Zahlungsfähigkeit seiner Geschäftspartner überprüft. Es ist emfehlenswert Geschäfte mit zahlungsunfähigen Partnern zu vermeiden. Wenn es jedoch dazu kommt, ist es wichtig schnell zu handeln und ein Gerichtsverfahren vor dem bosnisch-herzegowinischen Gerichtshof wegen der
Zahlungseinforderung eizuleiten.
Bei einer auβergerichtlichen Bareinforderungen, materiellen Forderungen und Schulbeträgen, können die ... weiter lesen
Einvernehmliche Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina
Eine Art der Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina ist die einvernehmliche Ehescheidung der Ehepartner.
Die einvernehmliche Ehescheidung ist bei den Ehepartner möglich, die eine gute Kommunikation beibehalten haben und die bereit sind, alle für die Ehescheidung wichtigen Fragen einvernehmlich zu lösen.
Die einvernehmliche Ehescheidung bezieht sich auf den Artikel 55 des Familiengesetzes, der lautet:
„Artikel 55
(1) Das Gericht wird die Ehe scheiden, die einvernehmlich stattfindet, wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder adoptierte Kinder gibt oder Kinder, für die ein verlängertes Elternrecht besteht. ... weiter lesen