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Dortmund/Berlin (DAV). Welche Unterlagen und Belege bei streitigen Betriebskostenabrechnungen von dem Vermieter vorgelegt werden müssen, ist oftmals zwischen den Mietparteien unklar. Muss der Vermieter auch die Anteile der einzelnen Positionen angeben, die nicht auf den Mieter umgelegt werden? Das Amtsgericht (AG) Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 18. März 2014 (AZ: 423 C 10635/13) die Rechte des Mieters auf vollständige Information gestärkt, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Der Vermieter wollte im zu entscheidenden Fall nicht sämtliche Karten offenlegen, vielmehr war er der Auffassung, er schulde nur Auskunft hinsichtlich der Kosten, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29. September 2015 – 425 C 7665/14 . Kommt es in einer Mietwohnung zu Bildung von Schimmelpilz, wird von Vermieter und Mieter häufig über die Verantwortung gestritten. Kommt der Fall vor Gericht, stellt sich dann die Frage wer was darlegen und beweisen kann. Dazu das Amtsgericht Dortmund: Bei der Beurteilung, ob ein Schimmelpilzbefall der Wohnung bauseits verursacht wurde oder auf ein nutzungsbedingtes Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist nach den beteiligten Sphären zu entscheiden. Zunächst hat der Vermieter zu beweisen, dass kein Baumangel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Aktuell finden sich in der Presse Meldungen zu einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg, das der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben hatte, weil die Mieter in der Wohnung 18 Katzen gehalten hatten und in der Folge vom Vermieter fristlos gekündigt worden waren. Die Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass es auch im Treppenhaus nach Katzenurin stank. Die Anzahl an in der Wohnung gehaltenen Katzen wurde von den Mietern eingeräumt, allerdings mit dem Hinweis, dass elf der Katzen erst wenige Wochen alt waren. Die Mieter bestritten dagegen die Geruchsbelästigungen. Trotzdem entschied das ... weiter lesen
Lediglich optische Beeinträchtigungen der Mietsache oder Teilen von ihr (hier: Badfliesen) beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache grundsätzlich nicht. Der Mieter hat daher in diesen Fällen keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erneuerung. Der Kläger bewohnt eine 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad/WC in der Lothstraße in München. Die Beklagte ist seine Vermieterin. Der Kläger behauptete, im Laufe des 25 Jahre andauernden Mietverhältnisses hätten sich die Badfliesen unansehnlich grau verfärbt. Er forderte daher die Beklagte auf, die Fliesen zu erneuern. Die Beklagte lehnte dies mit dem Hinweis ab, bei der "Verfärbung" handele es sich um leicht zu beseitigenden Schmutz, für den der Kläger selbst ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch dann, wenn die eigentliche Kündigung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In der Praxis schließen Mieter nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung oft einen Vergleich mit dem Vermieter, wonach sie sich gegen Zahlung einer Abfindung zum Auszug aus der Wohnung verpflichten. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters gar nicht bestand, ärgern sich die Mieter über die Einigung. Hier wird schnell der Ruf nach ... weiter lesen
In einem Urteil vom 27.3.1996 (Aktenzeichen: 6 C 32/92) entschied das Amtsgericht Schöneberg als erwiesen an, dass eine Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel (flüchtige organische Stoffe), die von einer neu renovierten Wohnung in eine darüber liegende Wohnung durch die Decke zogen, die Miete um 90 % minderte. Zudem musste der Vermieter dem Mieter die Kosten eines Gutachters ersetzten, den der Mieter in Sorge um eine Gesundheitsgefahr beauftragt hatte. Das Gericht erkannte einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Mieters an, da der Vermieter sich das Verschulden der Handwerker, übermäßig viel Lösungsmittelgeruch verursacht zu haben, zurechnen lassen musste. Bei dem genannten Fall ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder teils schwere Unwetter, die zu dem einen oder anderen vollgelaufenen Keller und zum Teil auch Schlimmerem geführt haben. Dementsprechend angestiegen sind auch die Anfragen zum Thema Wassersachaden in der Wohnung. Welche Rechte haben Mieter, die von einem Wasserschaden betroffen sind? Umgehende Mängelanzeige beim Vermieter m ersten Schritt sollten Mieter einen entsprechenden Mangel sofort beim Vermieter anzeigen, um sich nicht sogar selbst schadenersatzpflichtig zu machen, wenn sich der Schaden später noch verschlimmert. Was aber kann man tun, wenn der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09) entschieden, dass sich die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis vor allem danach richten soll, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies könne sich sodann aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Maßgeblich für die Beurteilung kann dann auch ein unter Umständen vereinbarter Vertragszweck sein. Auch sei der wirkliche Wille der Parteien für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mit Beginn des Herbstes tritt auch der Schimmelpilz wieder verlässlich in entsprechend anfälligen Wohnungen auf. Wer als Vermieter nicht vorgesorgt hat, sieht sich dann unter Umstände einer Reihe von Ansprüchen betroffener Mieter ausgesetzt. Wenn die Mieter dann gut beraten werden, können folgende Prozesse für Vermieter durchaus teuer werden. Häufig kommt es zur Einholung von Sachverständigengutachten, die unterlegene Partei muss letztlich sämtliche Kosten tragen. Ideal für Vermieter ist daher die Beseitigung sämtlicher Baumängel der Wohnung, die die ... weiter lesen
Es dürfte inzwischen vielen bekannt sein: In Verträgen über Wohnungen sind oft unwirksame Klauseln über die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter enthalten. Das führt dazu, dass der Mieter keine Renovierungen durchzuführen braucht, der Vermieter muss diese auf eigenen Kosten erledigen. Um diese Zusatzkosten aufzufangen, möchten viele Vermieter dann mehr Miete verlangen. Wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt, ist dies nach der Entscheidung des BGH vom 24.03.2010, AZ VIII ZR 177/09 auch möglich. Gemäß § 28 IV der. II. Berechnungsverordnung darf der Vermieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen mit bis zu EUR 8,50 je ... weiter lesen
Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume konnte nicht nachgewiesen werden. In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom ... weiter lesen
Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen in den betroffenen Häusern. Die Minderungsquote hängt von der Lärmintensität ab und vom Grad der Beeinträchtigung durch die Bauarbeiten. Muss das gesamte Haus etwa mit einem Baugerüst versehen werden, erhöht sich regelmäßig die Minderungsquote. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet finden sich Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Vielleicht empfindet der Mieter die Bauarbeiten als fast unerträglich. Ein Gericht kann das immer auch anders sehen und die erhoffte ... weiter lesen