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Experten-Ratgeber
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NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau. In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
WARENDORF (DAV). Nur wenn die Verwaltungsbehörde nach einem Verkehrsverstoß ihre Pflicht zur Ermittlung des Fahrers erfüllt hat, darf sie den Halter des Fahrzeugs mit den Kosten des Bußgeldverfahrens belasten. Dies entschied das Amtsgericht Warendorf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Beschluss. Der Betroffene war Halter eines Autos, das verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Zwei Polizisten verhängten ein Verwarnungsgeld von 30 Mark und brachten den Zahlschein am Wagen an. Fünf Wochen später bekam der Betroffene einen Anhörungsbogen zugesandt, den er mit dem Hinweis, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, an die Verwaltungsbehörde zurück ... weiter lesen
Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, durch die eine Geisterfahrerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war. Eine Pkw-Fahrerin war in eine wegen einer Baustelle als Einbahnstraße geführte Nebenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinein gefahren. Dort stieß sie beinahe mit einer ihr entgegenkommenden Radfahrerin zusammen. Zunächst das Amts- und dann das Landgericht hatten die Pkw-Fahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat sie jetzt ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08). Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Fahrzeug durch eine von selbst herabfallende Zapfpistole beschädigt wird, haftet der Tankstellenbetreiber. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. November 2006 (Az: 272 C 24950/06). Ein Autofahrer fuhr an einer Tankstelle nach dem Tankvorgang an einer Zapfsäule vorbei. Dabei löste sich die Zapfpistole aus der Halterung, fiel gegen den linken Kotflügel und verursachte einige Schäden. Zwei Tage zuvor hatte eine Firma für den Betreiber der Tankstelle Wartungsarbeiten an den Zapfsäulen durchgeführt. Der Tankstellenpächter war der Meinung, dass die Ursache des Herabfallens der Zapfpistole ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Wer betrunken Auto fährt, haftet bei einem Unfall nicht zwangsläufig alleine. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2006 (Az.: 13 U 74/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Ein Autofahrer war mit 1,49 Promille unterwegs, als er mit einem entgegenkommenden Wagen kollidierte. Dessen Fahrer hatte allerdings gegen das sogenannte Rechtsfahrgebot verstoßen: Er fuhr in der Fahrbahnmitte. Die Richter entschieden, dass der Unfallgegner eines alkoholisierten Autofahrers insbesondere auch dann haftet, wenn er durch verkehrswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat. Den Alkoholsünder treffe jedoch eine höhere Haftungsquote. In dem Fall verurteilte das ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben. Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Auch bei einem hartnäckigen Verkehrssünder kann die erfolgreiche Teilnahme an verkehrspsychologischen Maßnahmen helfen, die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Darin ging es um einen Autofahrer, der nach einer Reihe Verkehrsdelikten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Zugleich hatte er die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die verhängte Sperrfrist für eine Neuerteilung betrug drei Monate. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde vom Landgericht verworfen. In der ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
Ein Fahrverbot trifft einen Betroffenen in der Regel schwerer als eine eventuell höhere Geldbuße. Mit einem Fahrverbot geht oftmals nicht nur die reine Bewegungsfreiheit verloren; vielmehr hindert ein Fahrverbot viele Betroffene die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Geblitzt und Fahrverbot Teil 1 behandelt die Vermeidung eines Fahrverbots bei Geltendmachung einer besonderen Härte Bei Geschwindigkeitsverstößen wird in der Regel ein Fahrverbot angeordnet, bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb von ... weiter lesen
Berlin (DAV). Gerade im Herbst besteht die Gefahr zahlreicher Unfälle auf Grund von Nebel. Dabei weist das Oberlandesgericht Schleswig (AZ: 7 U 153/03 vom 12. August 2004) darauf hin, dass bei aufziehenden Nebenschwaden auch derjenige, der Vorfahrt hat, bei Annäherung an eine Kreuzung an einer Landstraße gegebenenfalls unter 50 km/h fahren muss. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall überquerte ein Traktor bei aufziehenden Nebenschwaden unterschiedlicher Stärke die Kreuzung einer Landstraße. Den auf der Hauptstraße fahrenden Beklagten konnte er nicht sehen. So stieß der 70 km/h fahrende Pkw im Kreuzungsbereich mit dem Traktor zusammen. Zwar hatte der Beklagte Vorfahrt, doch musste dieser 25 % des Schadens wegen ... weiter lesen