Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07).
Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen